Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Der Vorsitzende erläutert kurz die Vorlage.
Herr Schmidt bittet um Erläuterung, welche Straßen innerhalb des Deckungskreises Unterhaltung Gemeinde- und Landesstraße enthalten seien. Hinsichtlich der erhöhten Verwahrentgelte aufgrund hoher Liquidität stellt er die Frage, warum nicht anders disponiert wurde und wie man dieses zukünftig vermeiden könne. Ferner erinnert er angesichts der mit Mehraufwendungen in Höhe von 8.000 € aufgeführten Haushaltsstelle 72010.51000 Unterhaltung Grüngutsammelstelle daran, dass man bereits im Rahmen der Beratung der neuen Benutzungs- und Gebührensatzung über einen vermeintlich ausgeglichenen Unterabschnitt kontrovers diskutiert habe.
Frau Becker Barbarello sagt eine Übersicht des Tiefbaus zum Deckungskreis als Anlage zum Protokoll zu. Daneben seien die Verwahrentgelte in der Strafverzinsung von 0,4 auf 0,5 % angehoben worden. Entgeltfrei sei ein Betrag in Höhe von 100 T€. Die Stadt habe ein gut gefülltes Treuhandkonto zur Städtebausanierung. Die monatlich abzurechnenden Verwahrentgelte würden für alle Konten der Stadt insgesamt anfallen.
Protokollnotiz: Unterhaltungsmaßnahmen wurden u. a. in folgenden Bereichen durchgeführt:
Herr Kahl nimmt Bezug auf Herrn Schmidts Argumentation zur Grüngutsammelstelle und nennt Ergebnisse zurückliegender Jahresrechnungen seit 2012 mit ausgeglichen Salden in Einnahme und Ausgabe. Er verdeutlicht, dass die Vorlage lediglich die über- und außerplanmäßigen Ausgaben beleuchte und Herr Schmidt nicht die Einnahmen gegenübergestellt habe. Die Stadtverordnetenversammlung habe gut daran getan, den Erhalt der Grüngutsammelstelle zu beschließen.
Frau Becker Barbarello ergänzt, dass die Grüngutsammelstelle zudem im vergangenen Jahr lange geschlossen gewesen sei und keine Einnahmen generieren konnte. Angesichts weiterer baulicher und kostenintensiver Maßnahmen könne auch das Jahr 2020 nicht als Regeljahr angesehen werden.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus der Jahresrechnung 2020 unter 50.000 € werden zur Kenntnis genommen.
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