Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Schmidt teilt mit, dass er auf seine angesichts der breiten Berichterstattung zur Insolvenz der Bremer Greensill Bank erfolgte Anfrage an die Verwaltung die Auskunft erhalten habe, dass die Stadt Neustadt in Holstein dort keine Einlagen hätte und insofern nicht betroffen sei. Er bittet um eine kurze Protokollnotiz, warum dort im Gegensatz zu anderen Kommunen keine Anlage von Rücklagemitteln erfolgte.
Protokollnotiz: Dem Niederschriftsauszug zu diesem Tagesordnungspunkt ist digital als Anlage ein Runderlass vom 14.09.2017 hinsichtlich der Anlage von Rücklagemitteln beigefügt. Seit dem 01.10.2017 besteht für Kommunen u.ä. keine Einlagensicherung bei Privatbanken. Daher werden liquide Mittel nur bei Banken hinterlegt, die eine Einlagensicherung bieten. Als für die Stadt wichtigen Kernaussagen sind zu nennen, dass die Sicherheit der Anlage Vorrang vor der Rentabilität hat, nur Einlagen in Euro zulässig sind und Anlagen bei deutschen Kreditinstituten zulässig sind, die durch ein Einlagensicherungssystem oder durch ein institutsbezogenes Sicherungssystem geschützt sind.
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