Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass die Vorlage im September bereits an die Fraktionsvorsitzenden und den Bürgervorsteher zur Vorbefassung gegeben worden sei, worüber der Erste Stadtrat im Hauptausschuss am 30.09.2020 unter TOP 13.5 auch berichtet habe. Er führt kurz zum Inhalt aus.
Herr Vowe macht darauf aufmerksam, dass unter Punkt 3.1 des Richtlinienentwurfs nicht in allen Fällen die Vergabe von Urkunden genannt sei. Auch würde er sich der Lesbarkeit wegen für eine Zusammenfassung der Ehrungsfälle unter 11.2 aussprechen, da bei allen Ehejubiläen der gleiche Umfang erkennbar sei.
Bürgermeister Spieckermann räumt ein, dass die Verleihung der Urkunden unter Punkt 3.1 zu ergänzen sei und Punkt 11.2 zusammengefasst werden könne.
Frau Giszas erklärt, dass sie sich nicht an eine vorherige Verteilung der Richtlinien erinnere. Sie fragt, ob die Ehrung aktiver Stadtverordneten nicht mehr vorgesehen sei. Auch würde sich sich dafür aussprechen wollen, die Regelung des Punktes 1.3 herauszunehmen, da der Ältestenrat eine andere Tätigkeitszielsetzung nach Hauptsatzung habe. Auch die Verleihung von Ehrenbezeichnungen nach Punkt 4 könne komplett gestrichen werden.
Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass der Hauptausschuss in seiner vorberatenden Funktion diese inhaltlichen Vorschläge zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung durchaus machen könne. Dem Vorlagenentwurf nach sei tatsächlich nur die Ehrung von Stadtverordneten bei Ausscheiden vorgesehen. Auch dieses könne man diskutieren.
Frau Giszas beantragt die Streichung des Punktes 4 des Richtlinienentwurfes.
Herr Schmidt spricht sich für die Beibehaltung der Ehrenbezeichnungen nach Punkt 4 aus. Anerkennung und Wertschätzung würden dem Ehrenamt gut zu Gesicht stehen und man sei zudem damit in guter Gesellschaft mit anderen Städten ähnlicher Größe.
Herr Dr. Böckenhauer stimmt der von Herrn Schmidt geführten Argumentation zu.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den von Frau Giszas gestellten
Antrag, Punkt 4 der Richtlinien komplett zu streichen,
abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2
Unter Berücksichtigung der von Herrn Vowe genannten Änderungen und dem Vorschlag Herrn Schmidts, Punkt 1.3 nicht komplett, sondern nur die Beteiligung des Ältestenrats zu streichen, da ansonsten keine Stelle über die Auslegung der Richtlinien befinden könne, lässt der Vorsitzende sodann abschließend wie folgt abstimmen:
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden mit folgenden Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen: - unter Punkt 1.3 sind die Worte „nach Vorberatung des Ältestenrats“ zu streichen, - unter Punkt 3.1 sind für alle Ehrungsfälle Urkunden vorzusehen, - unter Punkt 11.2 sind die gleichlautenden Ehrungsfälle zusammenzufassen. Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||