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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.01.2020 |
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SI/1592/20 |
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Ö 3 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 4 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4.1 |
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Baumpflanzungen im Stadtgebiet |
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Ö 4.2 |
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Artenschutzgutachten für das KGN-Grundstück |
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Ö 4.3 |
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Fördermittel für den Teil-Neubau KGN |
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Ö 4.4 |
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Grüngut-Sammelstelle |
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Ö 4.5 |
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Bau eines Kreisverkehrs |
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Ö 4.6 |
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Umgestaltung der Schulstraße |
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Ö 5 |
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Neubau/Sanierung Küstengymnasium; Vorstellung des Vorentwurfs der Außenanlagen |
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VO/2376/20 |
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Ö 6 |
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Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
hier: Beschlussfassung (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2368/20 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 87 Teil 1 "Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Umstellung auf das beschleunigte Verfahren (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2372/20 |
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Ö 8 |
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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Siedenkroog" und seiner Änderungen,
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2373/20 |
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Ö 9 |
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Nachverdichtung "Henningsoll",
hier: Anfrage bei Eigentümern über B-Plan-Aufstellung |
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VO/2364/20 |
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Ö 10 |
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Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin
hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2367/20 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den F-Plan. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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20.02.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den F-Plan. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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05.03.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 30 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den F-Plan. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 11 |
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8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora, Deilmann),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2375/20 |
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Ö 12 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 12.1 |
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Ortsbeauftragter für Naturschutz |
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Ö 12.2 |
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Baumfällungen im Bereich des ehem. Hotel/Restaurant Eichenhain |
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Ö 12.3 |
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Fußweg zwischen der Privatstraße "Eichenhain" und der Strandallee |
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Ö 12.4 |
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Dünenbewuchs vor dem ehem. Hotel / Restaurant Eichenhain |
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Ö 12.5 |
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ehemalige Ferienhäuser "Franck`sche Tannen" |
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Ö 12.6 |
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Bundeswettbewerb Naturstadt |
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Ö 12.7 |
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Einfriedung am Ostring |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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