Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Jahr 2012 wurde durch das Büro GMA ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Neustadt in Holstein aufgestellt. Dieses wurde am 07.11.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Seither haben sich nicht nur die sozioökonomischen Eckdaten und das Verbraucherverhalten geänderten, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Bereits das ursprüngliche Konzept wurde so erstellt, dass es mittelfristig fortgeschrieben wird (alle 5 – 8 Jahre). So wurde 2019 die Fortschreibung durch das Büro GMA beauftragt.
Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis dieser Fortschreibung und soll zukünftig als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB die Entwicklung des Einzelhandels steuern und bspw. den zentralen Versorgungsbereich sichern.
Das Konzept wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt. Beschlussvorschlag:Der vorliegende Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wird als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
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