Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Als Nachverdichtung bezeichnet man das Nutzen freistehender Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Bereits vor über zehn Jahren wurden Überlegungen zu baulichen Verdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich angestellt. In einem Fall (Nordring/Am Raupahl) führte die Änderung eines Bebauungsplanes (1. Änd. B-Plan 35) zu zusätzlichem Baurecht „in zweiter Reihe“, das auch bereits großenteils ausgenutzt ist. Seit 2015 haben regelmäßig Befragungen der Eigentümer in Potentialgebieten für Nachverdichtung stattgefunden, mit folgenden Ergebnissen:
Ein weiteres Gebiet, das für eine bauliche Verdichtung geeignet ist, liegt westlich der Straße Henningsoll (siehe Abbildung 1). Bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, schlägt die Verwaltung vor, bei den Eigentümern ein Meinungsbild zu erfragen. Zudem sollten die Eigentümer über die Voraussetzungen und Folgen informiert werden. Mögliche Bebauungs- und Erschließungsmöglichkeiten werden vom Bauamt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erläutert. Abbildung 1: Potentialgebiet für Nachverdichtung o.M.
Beschlussvorschlag:Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Eigentümer der im Sachverhalt dargestellten Grundstücke im Bereich westlich der Straße Henningsoll über die Möglichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der baulichen Nachverdichtung zu informieren, ein Meinungsbild abzufragen und dieses dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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