Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Diskussion: Herr Vowe berichtet, dass der Hauptausschuss sich gestern mit den Gewerbeflächen befasst habe. Er regt an, Gewerbeflächen innerhalb des Stadtgebietes auszuweisen.
Frau Weise erinnert an die gemeinsame Begehung der potentiellen Gewerbeflächen. Im Ergebnis sollte nur für die Fläche „Kremper Ort“ sondiert werden. Die Anfrage bei den Eigentümern habe jedoch negative Ergebnisse gebracht.
Herr Weber empfiehlt, eine spätere Aufforstung im Bereich der Anschlussstelle Neustadt-Nord zu prüfen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verweist Herr Heckel auf den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den F-Plan. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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