Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein beabsichtigt die städtebauliche und funktionale Neuordnung der zentral im Stadtbereich gelegenen Hafenwestseite. Durch den Bedeutungsverlust des Getreideumschlages in der Hafenwirtschaft im Zuge des wirtschaftlichen Wandels der letzten Jahrzehnte werden viele Flächen nicht mehr wie ursprünglich genutzt und einige liegen heute brach. Diese Flächen mit hohem Lagepotenzial sollen als kleinteilig durchmischtes Hafenquartier mit maritimen Gewerbe-, Wohn-, Kultur- und Tourismusangeboten entwickelt werden. Darüber hinaus sollen attraktive Freianlagen und Platzflächen am Hafenbecken entstehen. 2017 wurde für das Gebiet der Hafenwestseite und des Bahnhofsumfeldes ein zweistufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf des Büros ELBBERG Stadtplanung in Arbeitsgemeinschaft mit TGP Landschaftsarchitekten und TMH Architekten wurde zu einem Rahmenplan weiterentwickelt, der dann im Juni 2019 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt beschlossen wurde. Beratend in Bezug auf verkehrsplanerische Aspekte wurde das Büro ARGUS Stadt und Verkehr hinzugezogen. Der Rahmenplan bildet die Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Die Anwendungsvoraussetzungen für dieses Verfahren liegen vor. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und Innenentwicklung im bebauten Stadtgebiet; die zulässige Grundfläche einschließlich weiterer Bebauungspläne, die im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, liegt zwischen 20.000 m² und 70.000 m². Hierzu wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt gemäß § 13 a BauGB, die zum Ergebnis hat, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Fauna, Flora, Habitat-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten oder sonstigen Schutzgebieten. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 BauGB. Danach wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Da es sich um mehr als 20.000 m² durch den Bebauungsplan zulässiger Grundfläche handelt, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses durch das beauftragte Büro vorgestellt. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 87 Teil 1 „Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld“ für das Gebiet zwischen Vor dem Brücktor, Schiffbrücke, Wieksbergstraße und beruflicher Schule und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 3. Das Bauleitplanverfahren für den B-Plan Nr. 87 Teil 1 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB umgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Entwurf der Planzeichnung B-Plan Nr. 87 Teil 1 - Entwurf der Begründung B-Plan Nr. 87 Teil 1 - Anlage 1 zur Begründung: Schallgutachten - Anlage 2 zur Begründung: Staubprognose - Anlage 3 zur Begründung: Ergebnisbericht Orientierende Untersuchung - Anlage 4 zur Begründung: Vorprüfung nach UVPG - Anlage 5 zur Begründung: Grünordnerischer Fachbeitrag - Anlage 6 zur Begründung: Artenschutzbeitrag
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