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Auszug - 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora, Deilmann), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2375/20 8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora, Deilmann),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Heckel begrüßt Frau Teske und bittet sie, die geplante Änderung vorzustellen.

 

Frau Teske erläutert anhand einer Präsentation die bisherigen Änderungen des B-Planes Nr. 54 und die im Bereich der 6. Änderung und in der Umgebung vorhandenen Nutzungen. Durch den Bau des arborea-Hotels und den geplanten Bau eines Hostels an der Hafenwestseite, sei nach Meinung des Grundstückseigentümers, bei der Realisierung des im Bereich der 6. Änderung geplanten Hotels, mit einem Überangebot an Hotelbetten zu rechnen, das in den Monaten November bis April zu einem Verdrängungswettbewerb führen könne. Daher sei es der Wunsch des Eigentümers im Rahmen der 8. Änderung den Katalog der zulässigen Nutzungen so zu erweitern, dass im SO-3-Gebiet auch eine Mischung aus Haupt- und Ferienwohnungen zulässig sei. Frau Teske erläutert die geplanten Änderungen der textlichen Festsetzungen anhand einer Darstellung mit unterschiedlichen Schriftfarben. Abschließend weist sie darauf hin, dass an der Gebäudestruktur und am Maß der Nutzung keine Änderungen vorgenommen werden sollen.

 

Diskussion:

Mehrere Ausschussmitglieder befürchten, dass durch die geplante Änderung ein zu breites Spektrum an Nutzungen zulässig werde und eine städtebauliche Steuerungsfunktion nicht erkennbar sei. Außerdem weisen einige darauf hin, dass es schwierig ist, preiswerte Wohnungen für das im Tourismus tätige Personal zu finden.

 

Herr Buchwald fragt, ob die Schallschutzrichtwerte für Ferienwohnungen eingehalten werden können. Die Lärm-Problematik habe bereits im Rahmen der 6. Änderung dazu geführt, dass hier keine Ferienwohnungen / Ferienhäuser festgesetzt wurden, sondern ein Hotel, das einen geringeren Schutzanspruch habe.

 

Frau Teske antwortet, dass die hier ihrer Meinung nach geltenden Mischgebietswerte eingehalten werden, dies werde durch ein neues Schallgutachten belegt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Heckel über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Der B-Plan Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ soll im Geltungsbereich der bisherigen 6. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB textlich geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Außer den bisher zulässigen Nutzungen (insbesondere Betriebe des Beherbergungsgewerbes) soll durch Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 1.1 künftig eine Mischung aus Beherbergungsbetrieben, Ferienwohnungen, Wohnungen und nicht störenden Gewerbebetrieben zulässig sein.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

 

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