Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2367/20  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin
hier: abschließender Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2030/18
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
20.02.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.03.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 22.11.19 – 02.01.20 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden vom 12.11.19 – 02.01.20 beteiligt. Die eingegangen Anregungen führen nur zu redaktionellen Änderungen und nachrichtlichen Ergänzungen, so dass der Flächennutzungsplan abschließend beschlossen werden kann.

In dem anliegenden Dokument „Stellungnahmen“ sind alle eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst.

Die Ergebnisse des Abwägungsvorschlages sind noch nicht in den Flächennutzungsplan eingefügt worden, daher liegt dieser in der Entwurfsfassung ausschließlich im Ratsinformations­system vor sowie zusätzlich zur Einsicht im Stadtbauamt.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den F-Plan.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

- Abwägungsvorschlag

- Stellungnahmen

- Entwurf des Flächennutzungsplanes (nur im RIS)

- Entwurf des Erläuterungsberichtes (nur im RIS)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägungsvorschlag (454 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahmen (7229 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Entwurf des Flächennutzungsplanes (nur im RIS) (4307 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Entwurf des Erläuterungsberichtes (nur im RIS) (6378 KB)      
Stammbaum:
VO/2030/18   Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2367/20   Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: abschließender Beschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich