Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise erinnert daran, dass in der letzten Sitzung nach der Rechtsgrundlage für die Stelle eines „Ortsbeauftragten für Naturschutz“ gefragt wurde. Sie teilt mit, dass diese Institution durch das alte Landesnaturschutzgesetz von 1993 ins Leben gerufen wurde. Die ursprüngliche Funktion des Ortsbeauftragten war demnach das Vermitteln zwischen unterer Naturschutzbehörde und den Bürger/innen, die evtl. von Entscheidungen der UNB betroffen waren. Die bisherigen Ortsbeauftragten (Hr. Graf, Fr. Disselhoff, Hr. Dr. Steiner, Hr. Esser) haben ihre Aufgabe sicher umfassender verstanden. Es wurden diverse aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz vom Ortsbeauftragten vorgeschlagen oder angeregt. In den früheren Ausschüssen hatte der/die Ortsbeauftragte beratende Funktion, aber kein Stimmrecht. Die Einladungen zu den Ausschusssitzungen erfolgten genauso wie bei anderen Ausschussmitgliedern, also auch alle Vorlagen wurden dem Ortsbeauftragten zugestellt. Letztlich stehe es der Stadt frei, über die Besetzung einer solchen Stelle zu entscheiden. Herr Heckel empfiehlt, dieses Thema in den Fraktionen zu beraten.
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