1. Der B-Plan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden:
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen ausgeweitet werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.