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Auszug - Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1391/15 Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Frau Giszas betritt den Raum.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Zimmler fragt, was GRZ bedeute.

 

Herr Weber antwortet, dass es sich hierbei um die Grundflächenzahl handele.

 

Frau Zimmler erkundigt sich, wie die Gliederung des Beschlussvorschlags erfolgt sei.

 

Herr Weber stellt fest, dass die Untergliederung des Punktes 1 mit a) und b) zu erfolgen habe.

 

Herr Heckel merkt an, dass die Bewohner der Rigastraße und der Visbystraße aufgrund der Abschüssigkeit des Grundstückes durch die Autoscheinwerfer der Parkplatzbesucher geblendet werden. Seiner Ansicht nach reiche ein 1 m hoher Wall als Blendschutz nicht aus. Außerdem sei das Höhenniveau des Grundstücks nicht klar. Er stellt dar, dass den Grundstückseigentümern des Neubaugebietes beim Grundstückserwerb nicht bekannt gemacht worden sei, dass eine Erweiterung von Famila und Aldi geplant sei. Seiner Ansicht nach müssten zunächst die Höhenabmessungen erfolgen und mitgeteilt werden. Die Grundstücke, welche direkt an den Einzelhandelsstandort angrenzen, beklagen bereits die Emissionen aus den Lüftungsanlagen der ansässigen Einzelhändler.

 

Frau Weise erklärt, dass das Bauamt die Intention hat, einen Sichtschutz auf einem mindestens 1 Meter hohen Wall zu schaffen. Stelle das Bauamt fest, dass der Sichtschutz zu niedrig sei, werde er entsprechend angepasst. Die genauen Vermessungszahlen seien noch nicht bekannt, daher werde der Beschluss auch wie vorgeschlagen empfohlen.

 

Herr Heckel fragt, wie groß der endgültige Höhenunterschied zwischen dem Wohngebiet und der Einzelhandelsfläche sei. Problematisch werde es, wenn der Höhenunterschied zu groß für den auf 1 Meter festgesetzten Wall sei.

 

Herr Weber stellt klar, dass dies bereits auf Ausschussebene mit dem vorgelegten Ergebnis beraten wurde.

 

Herr Heckel ist der Auffassung, dass die Verwaltung während der Beratungen zugesichert habe, den Stadtverordneten die Abmessungen der Höhenunterschiede mitzuteilen.

 

Herr Vowe fragt, ob sich der Sichtschutzwall mit einer gehölzartigen Bepflanzung aus rechtlicher Sicht später als Knick darstellen könnte. Problematisch wäre hier, dass ein Knick regelmäßig auf den Stock gesetzt werden müsse und ein Sichtschutz dann hinfällig wäre. Er bittet um Berichtigung des Beschlussvorschlages dergestalt, dass der Wall nicht zu einem Knick aufwachsen dürfe.

 

Frau Weise erklärt, dass sich das Bauamt überlegt habe, den Wall ähnlich zu gestalten wie die modellierte Freiflächen zwischen Ostring und Neubaugebiet.

 

Herr Weber schlägt vor, die Nr. 1b) um folgende Worte zu erweitern: „die nicht als Knick aufwachsen darf.“

 

Herr Kasten erklärt, dass nicht nur der Sichtschutz, sondern auch die Auswirkungen der Erweiterung des Einzelhandelsstandorts auf die Innenstadt im Bau- und Planungsausschuss beraten wurden. Hierfür wurde u.a. auch das Einzelhandelskonzept herangezogen. Nach einer ausführlichen Abwägung im Ausschuss könne dem Beschlussvorschlag gefolgt werden.

 

Bürgervorsteher Sela lässt über den Beschlussvorschlag mit dem von Herrn Weber vorgeschlagenen Zusatz abstimmen.

 

 


Beschluss:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.

Außerdem sind folgende Änderungen in den Plan einzuarbeiten:

a)      Die von Norden kommende Wegverbindung soll bis zur vorhandenen Stellplatzanlage fortgesetzt werden. Dazu sind hier die Baugrenzen und die Abgrenzung der Stellplätze entsprechend zu versetzen. Falls zur Ermöglichung des festgesetzten GRZ erforderlich, muss die überbaubare Grundstücksfläche an anderer Stelle ausgeweitet werden.

b)      Auf den im Norden zur Wohnbebauung hin gelegenen Grünfläche ist aus Sichtschutzgründen eine mindestens 1 m hohe natürlich modellierte Aufschüttung festzusetzen, diese ist mit einer gehölzartigen Bepflanzung zu versehen, die nicht als Knick aufwachsen darf.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig