Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 hat in der Zeit vom 07.05.2015 bis zum 08.06.2015 öffentlich ausgelegen. Aufgrund der in diesem Zeitraum eingegangenen Bedenken und Anregungen der TöB und von Privatpersonen wurde der Plan geändert und ist nun in der geänderten Fassung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die TöB sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.
Außerdem wurde nach der öffentlichen Auslegung das Schallgutachten ergänzt (02.07.15) und es wurden eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt, die ebenfalls mit ausliegen müssen. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. 3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 4. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 Entwurf der Begründung – Teil 1 Entwurf der Begründung – Teil 2 Entwurf der Begründung – Anlage 1 Entwurf der Begründung – Anlage 2 Entwurf der Begründung – Anlage 3 Entwurf der Begründung – Anlage 4 Entwurf der Begründung – Anlage 5 Entwurf der Begründung – Anlage 6 Abwägungsvorschlag |
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