Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1389/15  

 
 
Betreff: 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
15.10.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.11.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zurückgestellt   

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 19 für den Bereich „Am hohen Ufer“ stammt aus dem Jahre 1969, eine 1. Änderung für einen Teilbereich wurde 1977 rechtskräftig. Die 2. Änderung des Bebauungs­plans wurde 2009 aufgestellt. Mit der 3. Änderung soll der gesamte Geltungsbereich überplant werden, um den Plan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und einige Festsetzungen rechtssicherer zu fassen.

Das Plangebiet ist überwiegend bebaut. Die 2. Änderung weist die Wohnbauflächen als reine Wohngebiete aus. Eine Nutzung der Gebäude als Ferienwohnungen ist nicht zugelassen. Viele Gebäude werden allerdings als Ferienwohnungen genutzt. Um Konflikten mit dem Baurecht oder mit der Nachbarschaft ausschließen zu können, soll für diese vorhandene Nutzung eine planungsrechtliche Grundlage – auch im Sinne der touristischen Entwicklung Pelzerhakens – geschaffen werden. .


Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Am hohen Ufer“ (s. Anlage) wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Anpassung von Festsetzungen an den Bestand

-          rechtssichere Fassung der Festsetzungen zur Vermeidung von Konflikten

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB abgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

ja:  X

nein: 

 

Gesamtausgaben:

€  2.000,-

Folgekosten:

€  keine

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:  X

Bei Haushaltsstelle:  6100.6000

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Planung soll durch das Bauamt ausgeführt werden. Kosten entstehen für die Erstellung der Plangrundlage.

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (329 KB)