Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die frühzeitige TÖB-Beteiligung zum B-Plan Nr. 85 gem. § 4 Abs.1 BauGB ist erfolgt. Im Ergebnis mussten Abstimmungen mit der Landesplanungsbehörde zu den Gesamtverkaufsflächen erfolgen und eine artenschutzrechtliche Betrachtung wegen des Knicks erstellt werden. Beides ist nunmehr abgeschlossen und in den Vorschlag zum Abwägungsbeschluss (siehe Anlage) eingeflossen. Im Bau- und Planungsausschuss am 17.9.15 wurde über den Sachstand berichtet. Als nächster Verfahrensschritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, in dem auch über die im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung eingegangenen TÖB-Stellungnahmen abzuwägen ist. Die eigentliche TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf B-Plan 85, Begründung Beschlussempfehlung für Abwägungsbeschluss Schallgutachten, Artenschutzfachliche Betrachtung, Gewerbelärmgutachten
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