Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses berichtet anhand der Vorlage. Er bittet die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, den Druckfehler in der Anlage zu korrigieren. In der anliegenden Zeichnung des Geltungsbereiches heiße es nicht „33.Änderung F-Plan“, sondern „38. Änderung F-Plan“.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Frau Giszas ist erfreut über die gute Zusammenarbeit und Einigkeit der Stadtverordneten. Ihrer Ansicht nach zeichne dieses Vorgehen die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung aus. Es werde nicht blind den Beschlussvorschlägen der Stadtverwaltung gefolgt, sondern einvernehmlich der Wille der Stadtverordneten durchgesetzt.
Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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