Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1413/15  

 
 
Betreff: 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 "Windmühlenberg / Spaltsberg",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
05.11.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Eigentümer eines Grundstückes an der Oldenburger Straße beabsichtigt die Umnutzung einer Garage zu einer Hauptnutzung (Immobilienmakler-Büro) und die Errichtung eines Gebäudes „in 2. Reihe“ (s. Anlage). Diese beiden Vorhaben sind nach den Festsetzungen des Be-bauungsplanes nicht zulässig, da sie außerhalb der Baugrenzen liegen. Befreiungstatbestände liegen nicht vor. Nur durch die Änderung des B-Planes Nr. 33 könnte hier Baurecht geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat sich in seiner Sitzung am 15.10.2015 für eine Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, indem er folgenden Beschluss gefasst hat:

„Der Bauausschuss bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 33 vorzubereiten, der die Grundstücke Oldenburger Straße 41 – 47 umfasst (s. Anlage).“

 


Beschlussvorschlag:

1. Der B-Plan Nr. 33 für das Gebiet „Windmühlenberg / Spaltsberg“ soll im beschleunigten Verfahren wie folgt geändert werden: 

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen ausgeweitet werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

 Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des Bauleitplanes werden vom Antragsteller übernommen.

 


Anlage/n:

Antrag des Eigentümers vom 01.09.2015

Auszug aus dem B-Plan Nr. 33 mit Geltungsbereich der 3. Änderung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 2 öffentlich B_33_3_Gelt_Ber (232 KB)