Beschluss:
1.Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
Außerdem sind folgende Änderungen in den Plan einzuarbeiten:
a) Die von Norden kommende Wegverbindung soll bis zur vorhandenen Stellplatzanlage fortgesetzt werden. Dazu sind hier die Baugrenzen und die Abgrenzung der Stellplätze entsprechend zu versetzen. Falls zur Ermöglichung des festgesetzten GRZ erforderlich, muss die überbaubare Grundstücksfläche an anderer Stelle ausgeweitet werden.
b) Auf den im Norden zur Wohnbebauung hin gelegenen Grünfläche ist aus Sichtschutzgründen eine mindestens 1 m hohe natürlich modellierte Aufschüttung festzusetzen, diese ist mit einer gehölzartigen Bepflanzung zu versehen, die nicht als Knick aufwachsen darf.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.