Beschluss:
1. Dem städtebaulichen Bebauungskonzept wird vorbehaltlich des Wettbewerbs-Ergebnisses zugestimmt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten mit folgenden wesentlichen Inhalten:
- Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung durch einen Wettbewerb auf Grundlage des Bebauungskonzeptes
- Sicherung von Umsetzungsfristen
- Sicherung der Qualität der Freiflächen
- Sicherung der Unterbringung von Amt II bis 2026
- Sicherung PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze
- Sicherung kostengünstiger Wohnraum/öffentlich geförderter Wohnraum
- Sicherung der Anteile kleiner Wohnungen (1 Zimmer) und großer Wohnungen (4 Zimmer)
- Sicherung eines öffentlichen Gehrechtes für die Erweiterung des Radweges
- Sicherung von Flächen zur Verlegung der Bushaltestelle
- Übernahme der Planungskosten
- Sicherung der Nutzung erneuerbarer Energien