Gem. Antrag der CDU-Fraktion:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dass der Bürgermeister zu
einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, einen
Entwurf für eine Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen
in der Stadt Neustadt in Holstein mit nachfolgenden Maßgaben vorzulegen hat.
1. Die Übertragung des Winterdienstes auf (Teil-)Bereiche verkehrsberuhigter
Straßen, soweit sie durch die Neufassung der Satzung im September 2021 neu
geregelt worden ist, soll rückgängig gemacht werden.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen,
ob der Winterdienst bei Mischflächen in verkehrsberuhigten Bereichen gegen
entsprechend höhere Gebühren auch hinsichtlich Gehbahnen bei der Stadt
verbleiben kann oder sollte. In den Abwägungen der Beschlussvorlage sind
auch die Möglichkeiten oder Schwierigkeiten der Umsetzung aufzunehmen.
3. § 6 zu Art und Umfang des Winterdienstes wird in Absatz (4) dahingehend
geändert, dass die von Pflichtigen zu bearbeitende Breite auf Gehbahnen in
Fußgängerzonen bei 1,60 m Breite verbleibt und im Übrigen auf 1,0 m begrenzt
wird.
4. Die Satzung zur 1. Änderung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
5. Der Bürgermeister wird gebeten und in der Beschlussvorlage darzustellen, auf
welche Art die von der Stadt zu erbringenden Winterdienstleistungen künftig in
am wirtschaftlichsten zu erbringen sind, durch eigenes zusätzliches Personal
und Maschinen durch den Bauhof oder durch Fremdvergaben an Landwirte
oder Winterdienstfirmen.
6. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich und sinnvoll
ist, für die Reinigung der verkehrsberuhigten Bereiche eine neue, gesonderte
Gebührenklasse in die Satzung aufzunehmen, da der Reinigungsaufwand in
diesen Bereichen höher ist als in anderen Straßen.
7. Der Bürgermeister wird gebeten nach erfolgreicher Beschlussfassung eine
adressatengerechte und zeitgerechte Kommunikation der Satzungsänderung
an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Dies kann z. B. durch
eine (digitale) Informationsveranstaltung erfolgen.