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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: 1.Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2777/22 Antrag der CDU-Fraktion: 1.Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:l
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung

Bericht:

Herr Geusen-Rühle zitiert zunächst aus dem Grundlagenbeschluss vom 26.09.2019, woraufhin die Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021 die Neufassung der Straßenreinigungssatzung beschlossen hat, die seit dem 01.01.2022 gilt. Diese habe bei vielen Bürger*innen Unverständnis ausgelöst. Daher beantrage die CDU-Fraktion, dass der Bürgermeister zu einer der nächsten PUBA-Sitzungen einen Entwurf für eine 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung vorlege. Er verliest die 7 Maßgaben, die in diesem Entwurf berücksichtigt werden sollen (s. Antrag der CDU-Fraktion).

 

Frau Weise sieht diesen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung. Diese werde dazu in einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme abgeben.

 

Herr Geusen-Rühle entgegnet, dass der Antrag – zumindest bezogen auf den Winterdienst – kein Prüfauftrag wäre, sondern umzusetzen sei.

 

Diskussion:

Herr Greve hätte es begrüßt, wenn die Verwaltung der Beschlussvorlage bereits weitere Informationen beigefügt hätte.  Er weist darauf hin, dass die neue Satzung einen langen Vorlauf hatte und nun gerade einmal 2 Monate in Kraft sei. Noch stärker differenzierte Preisklassen sieht er als problematisch an. Er stellt daher den Antrag, nicht sofort auf Proteste zu reagieren, sondern zunächst einmal abzuwarten und Erfahrungen mit der neuen Satzung zu sammeln.

 

Herr Dr. Böckenhauer weist darauf hin, dass alle Fraktionen drei Jahre lang der neuen Satzung in mehreren Abstimmungen zugestimmt haben. Auch er spricht sich daher dafür aus, diese zunächst beizubehalten.

 

Herr Albers entgegnet, dass die Bürger*innen erwarten würden, dass die Stadt weiterhin in den verkehrsberuhigten Bereichen räume. Er stimme daher dem Antrag der CDU-Fraktion zu.

 

Herr Geusen-Rühle teilt mit, dass er mehrere Straßenreinigungs- und Gebührensatzungen anderer Städte geprüft habe. Die Stadt sei verpflichtet, sich mit einer evtl. Ungleichbehandlung auseinanderzusetzen. Im Satzungsgebungsverfahren sei stets „nach Vorlage“ entschieden worden.

 

Herr Spieckermann erinnert daran, dass sich im Laufe von mehr als drei Jahren insgesamt in sechs Sitzungen mit der neuen Satzung befasst wurde. Die Verwaltung habe bewusst auf die Beifügung weiterer Informationen verzichtet, da es sich um einen Fraktionsantrag handele. Rechtlich seien unterschiedliche Reinigungsklassen mit unterschiedlichen Gebührensätzen möglich.

 

Herr Greve entgegnet, dass man nicht für jede spezielle Situation eine eigene Reinigungsklasse schaffen könne. Hier seien aus Gründen der Übersichtlichkeit gewisse Pauschalisierungen erforderlich. Er empfiehlt, zunächst 1 bis 3 Jahre Erfahrungen mit der neuen Satzung zu sammeln.

 

Herr Weber teilt zu den Beschlussfassungen zu der jetzigen Satzung mit, dass die jeweiligen Beschlussvorlagen nicht unbedacht durchgewinkt, sondern in den Fraktionen eingehend beraten wurden. Bisher seien keine Fehler der Satzung festgestellt worden, daher gebe es bisher auch keinen Nachbesserungsbedarf.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel den von der CDU-Fraktion formulierten Beschlussvorschlag (ohne die 7 Maßgaben, die zu Beginn dieses TOP bereits von Herrn Geusen-Rühle vorgetragen wurden) und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dass der Bürgermeister zu

einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, einen

Entwurf für eine Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen

in der Stadt Neustadt in Holstein mit nachfolgenden Maßgaben vorzulegen hat.

 

1.  Die Übertragung des Winterdienstes auf (Teil-)Bereiche verkehrsberuhigter

Straßen, soweit sie durch die Neufassung der Satzung im September 2021 neu

geregelt worden ist, soll rückgängig gemacht werden.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen,

ob der Winterdienst bei Mischflächen in verkehrsberuhigten Bereichen gegen

entsprechend höhere Gebühren auch hinsichtlich Gehbahnen bei der Stadt

verbleiben kann oder sollte. In den Abwägungen der Beschlussvorlage sind

auch die Möglichkeiten oder Schwierigkeiten der Umsetzung aufzunehmen.

 

3.  § 6 zu Art und Umfang des Winterdienstes wird in Absatz (4) dahingehend

geändert, dass die von Pflichtigen zu bearbeitende Breite auf Gehbahnen in

Fußgängerzonen bei 1,60 m Breite verbleibt und im Übrigen auf 1,0 m begrenzt

wird.

 

4.  Die Satzung zur 1. Änderung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

5. Der Bürgermeister wird gebeten und in der Beschlussvorlage darzustellen, auf

welche Art die von der Stadt zu erbringenden Winterdienstleistungen künftig in

am wirtschaftlichsten zu erbringen sind, durch eigenes zusätzliches Personal

und Maschinen durch den Bauhof oder durch Fremdvergaben an Landwirte

oder Winterdienstfirmen.

 

6.  Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich und sinnvoll

ist, für die Reinigung der verkehrsberuhigten Bereiche eine neue, gesonderte

Gebührenklasse in die Satzung aufzunehmen, da der Reinigungsaufwand in

diesen Bereichen höher ist als in anderen Straßen.

 

7.  Der Bürgermeister wird gebeten nach erfolgreicher Beschlussfassung eine

adressatengerechte und zeitgerechte Kommunikation der Satzungsänderung

an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Dies kann z. B. durch

            eine (digitale) Informationsveranstaltung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0

 

Herr Heckel ordnet eine Lüftungspause bis 21.50 Uhr an.

 

 

 

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