Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Begründung ist dem anliegenden Antrag der CDU-Fraktion zu entnehmen. Beschlussvorschlag:Gem. Antrag der CDU-Fraktion: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dass der Bürgermeister zu einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, einen Entwurf für eine Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein mit nachfolgenden Maßgaben vorzulegen hat.
1. Die Übertragung des Winterdienstes auf (Teil-)Bereiche verkehrsberuhigter Straßen, soweit sie durch die Neufassung der Satzung im September 2021 neu geregelt worden ist, soll rückgängig gemacht werden.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen, ob der Winterdienst bei Mischflächen in verkehrsberuhigten Bereichen gegen entsprechend höhere Gebühren auch hinsichtlich Gehbahnen bei der Stadt verbleiben kann oder sollte. In den Abwägungen der Beschlussvorlage sind auch die Möglichkeiten oder Schwierigkeiten der Umsetzung aufzunehmen.
3. § 6 zu Art und Umfang des Winterdienstes wird in Absatz (4) dahingehend geändert, dass die von Pflichtigen zu bearbeitende Breite auf Gehbahnen in Fußgängerzonen bei 1,60 m Breite verbleibt und im Übrigen auf 1,0 m begrenzt wird.
4. Die Satzung zur 1. Änderung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
5. Der Bürgermeister wird gebeten und in der Beschlussvorlage darzustellen, auf welche Art die von der Stadt zu erbringenden Winterdienstleistungen künftig in am wirtschaftlichsten zu erbringen sind, durch eigenes zusätzliches Personal und Maschinen durch den Bauhof oder durch Fremdvergaben an Landwirte oder Winterdienstfirmen.
6. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich und sinnvoll ist, für die Reinigung der verkehrsberuhigten Bereiche eine neue, gesonderte Gebührenklasse in die Satzung aufzunehmen, da der Reinigungsaufwand in diesen Bereichen höher ist als in anderen Straßen.
7. Der Bürgermeister wird gebeten nach erfolgreicher Beschlussfassung eine adressatengerechte und zeitgerechte Kommunikation der Satzungsänderung an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Dies kann z. B. durch eine (digitale) Informationsveranstaltung erfolgen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU-Fraktion
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