Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2777/22  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion: 1.Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:l
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
21.02.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (offen)   

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Sachverhalt:

Die Begründung ist dem anliegenden Antrag der CDU-Fraktion zu entnehmen. 

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Beschlussvorschlag:

Gem. Antrag der CDU-Fraktion:

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dass der Bürgermeister zu

einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses, einen

Entwurf für eine Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen

in der Stadt Neustadt in Holstein mit nachfolgenden Maßgaben vorzulegen hat.

 

1.  Die Übertragung des Winterdienstes auf (Teil-)Bereiche verkehrsberuhigter

Straßen, soweit sie durch die Neufassung der Satzung im September 2021 neu

geregelt worden ist, soll rückgängig gemacht werden.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen,

ob der Winterdienst bei Mischflächen in verkehrsberuhigten Bereichen gegen

entsprechend höhere Gebühren auch hinsichtlich Gehbahnen bei der Stadt

verbleiben kann oder sollte. In den Abwägungen der Beschlussvorlage sind

auch die Möglichkeiten oder Schwierigkeiten der Umsetzung aufzunehmen.

 

3.  § 6 zu Art und Umfang des Winterdienstes wird in Absatz (4) dahingehend

geändert, dass die von Pflichtigen zu bearbeitende Breite auf Gehbahnen in

Fußgängerzonen bei 1,60 m Breite verbleibt und im Übrigen auf 1,0 m begrenzt

wird.

 

4.  Die Satzung zur 1. Änderung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 

5. Der Bürgermeister wird gebeten und in der Beschlussvorlage darzustellen, auf

welche Art die von der Stadt zu erbringenden Winterdienstleistungen künftig in

am wirtschaftlichsten zu erbringen sind, durch eigenes zusätzliches Personal

und Maschinen durch den Bauhof oder durch Fremdvergaben an Landwirte

oder Winterdienstfirmen.

 

6.  Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es rechtlich möglich und sinnvoll

ist, für die Reinigung der verkehrsberuhigten Bereiche eine neue, gesonderte

Gebührenklasse in die Satzung aufzunehmen, da der Reinigungsaufwand in

diesen Bereichen höher ist als in anderen Straßen.

 

7.  Der Bürgermeister wird gebeten nach erfolgreicher Beschlussfassung eine

adressatengerechte und zeitgerechte Kommunikation der Satzungsänderung

an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Dies kann z. B. durch

            eine (digitale) Informationsveranstaltung erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 ? €

bzw. Gesamtauszahlungen: ? €

Folgekosten:

   ja

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein: x

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Antrag der CDU-Fraktion  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich CDU-Antrag Straßenreinigungssatzung_2.docx (32 KB)      
Stammbaum:
VO/2777/22   Antrag der CDU-Fraktion: 1.Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3129/23   Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung   36 Bauverwaltung   Vorlage öffentlich