Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2681/21  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalplanes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
21.02.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
03.03.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum III (sowie für die Planungsräume I und II) wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde (angesiedelt beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, MILRIG) neu aufgestellt (für das Fachthema „Windenergieflächen“ wurden die Regionalpläne bereits neu aufgestellt, sie sind Ende 2020 in Kraft getreten).

 

Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und beinhalten für den jeweiligen Planungsraum die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Diese müssen von allen öffentlichen Planungsträgern, insbesondere von den Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung, beachtet bzw. berücksichtigt werden. Es liegt zwar noch kein Entwurf des Regionalplanes vor, es ist jedoch sinnvoll, bereits während der Erarbeitung desselben die städtischen Wünsche an die Landesplanungsbehörde zu geben.

 

In der PUBA-Sitzung werden die Inhalte des aktuellen Regionalplanes und die Entwicklungspotenzialflächen anhand einer Präsentation (s. Anlage) erläutert.

 

Abb. 1: Darstellung der Flächen, die in den Siedlungszusammenhang aufgenommen werden sollen

 

 

 

Abb. 2 Liste der Flächen 1-12 aus Abb.1

 

Abb. 3 Luftbildausschnitt  mit Darstellung der Flächen 1-6

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen, dass die in der anliegenden Grafik dargestellten und in der anliegenden Tabelle aufgelisteten Entwicklungspotenzialflächen 1-12 bei der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III in den Siedlungszusammenhang aufgenommen bzw. beibehalten werden.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Präsentation 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Regionalplan_III_2021_e (2714 KB)