Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum III (sowie für die Planungsräume I und II) wird z.Zt. von der Landesplanungsbehörde (angesiedelt beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, MILRIG) neu aufgestellt (für das Fachthema „Windenergieflächen“ wurden die Regionalpläne bereits neu aufgestellt, sie sind Ende 2020 in Kraft getreten).
Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und beinhalten für den jeweiligen Planungsraum die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Diese müssen von allen öffentlichen Planungsträgern, insbesondere von den Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung, beachtet bzw. berücksichtigt werden. Es liegt zwar noch kein Entwurf des Regionalplanes vor, es ist jedoch sinnvoll, bereits während der Erarbeitung desselben die städtischen Wünsche an die Landesplanungsbehörde zu geben.
In der PUBA-Sitzung werden die Inhalte des aktuellen Regionalplanes und die Entwicklungspotenzialflächen anhand einer Präsentation (s. Anlage) erläutert.
Abb. 1: Darstellung der Flächen, die in den Siedlungszusammenhang aufgenommen werden sollen
Abb. 2 Liste der Flächen 1-12 aus Abb.1
Abb. 3 Luftbildausschnitt mit Darstellung der Flächen 1-6
Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird gebeten, bei der Landesplanungsbehörde zu beantragen, dass die in der anliegenden Grafik dargestellten und in der anliegenden Tabelle aufgelisteten Entwicklungspotenzialflächen 1-12 bei der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III in den Siedlungszusammenhang aufgenommen bzw. beibehalten werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Präsentation
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