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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltsplanvorberatung)  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltsplanvorberatung)
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 17.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 03.11.2021  
SI/2202/21  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Wirtschaftsförderung nachhaltig und aktiv gestalten; Aktionstag Buy local - Heimat Shoppen Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2734/21  
Ö 6  
Führung der Kameradschaftskasse hier: Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2022 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2719/21  
Ö 7  
Entwurf des Stellenplans für 2022 (Bericht StvV: Bürgermeister Herr Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/2736/21  
Ö 8  
Haushaltssatzung 2022 (Es ist vorgesehen, die Planberatung auf den Vorbericht, die Budgetierungsrichtlinie (bis S. 41), den Teilhaushalt Amt 1 und Teilhaushalt 9 Finanzen sowie den Investitionsplan (nach Seite 261 des Plans) zu beschränken, da der Haushaltsplan insgesamt bereits die Vorberatungen der Fachausschüsse abbildet.)  
Enthält Anlagen
VO/2735/21  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2022 wird wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

36.465.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.689.000  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.223.200  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

33.909.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.158.900  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.972.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.910.700  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-

     maßnahmen auf

23.908.000  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

18.789.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

  8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/ Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

   
    17.11.2021 - Hauptausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die sich aus der Hauptausschussberatung ergebenden Ansatzveränderungen für die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021 aufzubereiten.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 9     Bericht des Bürgermeisters      
Ö 9.1  
Corona      
Ö 9.2  
Förderbescheid Städtebauförderung      
Ö 9.3  
Schülerbeförderung      
Ö 9.4  
Lagebericht Zuwanderung      
Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes; hier: Sachstand Antrag Fraktion B'90/GRÜNE "Windtree"      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 4: Tabelle zum Berichtswesen (42 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich zu TOP 8: Tischvorlage Entwurf Satzung nach Steuerschätzung (436 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich zu TOP 8: Tischvorlage Ergebnis- u. Finanzplan 2022 nach Steuerschätzung (260 KB)