Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2735/21  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.11.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (Haushaltsplanvorberatung) geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die wesentlichen Informationen zum Haushalt 2022 können dem Vorbericht entnommen werden. Die Ansätze der Teilhaushalte Amt 2 und 3 wurden am 26. Oktober bzw. 28. Oktober 2021 im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten beraten. Die dort beschlossenen Sperrvermerke wurden eingearbeitet.

 

Nach den Beratungen wurden von den Ämtern folgende Investitionsansätze verändert bzw. nachgeliefert:

 

  • 25202002 zeiTTor – VR-Erlebnisraum – neue Maßnahme, Volumen 67 T€, Förderung 66,8 T€
  • 36504001 Kita Lübscher Mühlenberg – Aufstockung Investitionsmittel um 270.000 €, verzögerter Baufortschritt, Mittel von 2021 nach 2022 150 T€, Mehrkosten Baumaterial 50 T€, Änderung Beleuchtungskonzept 50 – 70 T€
  • 21101001 Sporthalle Grundschule verzögerter Baufortschritt, Mittel von 2021 nach 2022 150 T€

 

In der Anlage befinden sich

 

a)      die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließende Gesamtversion (noch ohne Anlagen – Feuerwehrkameradschaftskasse, Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe, Wirtschaftspläne 2022 der Eigenbetriebe)

b)      den Teilhaushalt Amt 1 mit Einzelkontendarstellung

c)      den Teilhaushalt 9 mit Einzelkontendarstellung

d)      Investitionsplan

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2022 wird wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf

36.465.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen2 auf

37.689.000  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.223.200  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

33.909.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

35.158.900  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

29.972.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.910.700  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-

     maßnahmen auf

23.908.000  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

18.789.900  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

  8.500.000  EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später  Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 %

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 %

 

 

2. Gewerbesteuer

400 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000 EUR. Der Bürgermeister ist verpflichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

§ 5

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge/Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge/ Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 

 

 


[1] Ohne interne Leistungsbeziehungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

4   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Entwurf Haushaltsplanung Neustadt 2022 (4837 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Teilhaushalt Amt 1 (538 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Teilhaushalt 9 (184 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Investitionsplan (643 KB)      
Stammbaum:
VO/2735/21   Haushaltssatzung 2022   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2735/21-1   Haushaltssatzung 2022   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich