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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgervorstehers |
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Ö 3.1 |
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Terminvorschau Volkstrauertag |
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Ö 3.2 |
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Wahl des Seniorenbeirats |
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Ö 3.3 |
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Stadtverordnetenversammlung und Jahresabschlussessen der Selbstverwaltung am 09.12.2021 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 4.1 |
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Temporäre Impfaktion in Neustadt in Holstein am 11.11.2021 |
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Ö 4.2 |
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Grippeschutzimpfung beim Kreis Ostholstein |
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Ö 4.3 |
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Schulung Doppik für die Selbstverwaltung |
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Ö 5 |
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Niederschrift der Sitzung vom 23.09.2021 |
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SI/2191/21 |
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Ö 6 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.09.2021 |
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SI/2191/21 |
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Ö 7 |
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Änderung der Entschädigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/2465/20-1 |
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Ö 8 |
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Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept
(Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel) |
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VO/2690/21 |
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Ö 9 |
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1. Änderung B-Plan Nr. 34 (Am Brunnen),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2715/21 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. |
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28.10.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen mit folgender weiteren Änderung gebilligt: Die Anregung des betroffenen Anliegers soll berücksichtigt werden. Die Aufhebung des Geh- und Leitungsrechts im Verlauf der „Färbergasse“ zwischen dem Bestandsgebäudeensemble (Riegel) und dem geplanten Neubau (noch Altbau: Geschäftshaus und Produktion) wird aufgenommen. 3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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04.11.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 9 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen mit folgender weiteren Änderung gebilligt: Die Anregung des betroffenen Anliegers soll berücksichtigt werden. Die Aufhebung des Geh- und Leitungsrechts im Verlauf der Färbergasse zwischen dem Bestandsgebäudeensemble (Riegel) und dem geplanten Neubau (noch Altbau: Geschäftshaus und Produktion). 3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 34 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 10 |
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2700/21 |
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Ö 11 |
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Küsten- und Hochwasserschutz; Antrag der CDU-Fraktion (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2711/21 |
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Ö 12 |
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Verwaltungsneubau Rosenstraße
Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2712/21 |
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Ö 13 |
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Anfragen und Verschiedenes; hier: Dringlichkeitsantrag Corona-Prävention |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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N 18 |
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(nichtöffentlich) |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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N 20 |
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(nichtöffentlich) |
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N 21 |
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(nichtöffentlich) |
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