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Auszug - 1. Änderung B-Plan Nr. 34 (Am Brunnen), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:56 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2715/21 1. Änderung B-Plan Nr. 34 (Am Brunnen),
hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bürgervorsteher Sela unterbricht vor Aufnahme der Berichterstattung die Sitzung für eine Lüftungspause von 21:02 bis 21:15 Uhr. Frau Böckenhauer verlässt terminbedingt die Sitzung; es sind nunmehr 34 Stadtverordnete anwesend.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel führt kurz zur Vorberatung aus und verweist auf den als Tischvorlage ausliegenden geänderten Beschlussvorschlag des Fachausschusses.

 

Diskussion:

Herr Vowe kritisiert, dass durch den Vortrag des Ausschussvorsitzenden keine Sachinhalte deutlich geworden seien und wünscht sich eine Ernsthaftigkeit in der Berichterstattung.

 

Herr Heckel verliest den Beschlussvorschlag der Vorberatung.

 

Herr Kahl fragt, inwieweit das Gehrecht der Ziffer 2 des Beschlusses nach entfallen, aber das benötigte Leitungsrecht erhalten bleiben könne.

Frau Weise stellt dar, dass sowohl das Gehrecht als auch das Leitungsrecht entfalle. Durch Grundstücksteilung werde die Erschließung beider Gebäudeteile von den öffentlichen Straßen her realisiert. Das Leitungsrecht sei selbst vom Eigentümer beantragt worden und eine Sicherung insofern nicht erforderlich. Einzig ein Fahrrecht für die Feuerwehr müsse eingetragen werden.

 

Herr Vowe konkretisiert seinen Vorwurf gegenüber Herrn Heckel. Dieser sei nicht persönlich zu werten, er bitte insofern um Entschuldigung. Er sei aber der Meinung, dass das bloße Vorlesen des Beschlusstextes ohne Sachverhaltsdarstellung nicht den Aufgaben eines Ausschussvorsitzenden entspreche.

 

Herr Heckel nimmt die Entschuldigung zur Kenntnis.

 

Herr Neubauer fragt, ob dem Bauamt das Ergebnis des Bodengutachtens bekannt sei.

Frau Weise erläutert, dass dieses dem Kreis als für das private Grundstück zuständige Behörde vorliege.

 

 

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen mit folgender weiteren Änderung gebilligt: Die Anregung des betroffenen Anliegers soll berücksichtigt werden. Die Aufhebung des Geh- und Leitungsrechts im Verlauf der Färbergasse zwischen dem Bestandsgebäudeensemble (Riegel) und dem geplanten Neubau (noch Altbau: Geschäftshaus und Produktion).

 

3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.    

    

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 34

Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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