Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2690/21  

 
 
Betreff: Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
28.09.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
04.11.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im AfgA am 18.05.2021 hat die Verwaltung gemeinsam mit der Stüllenberg Stiftung dargestellt, aus welchen objektiv ermittelten Gesichtspunkten die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein notwendig und sinnvoll ist. Nachdem dies vom Ausschuss zur Kenntnis genommen worden ist, wurde der Bürgermeister gebeten, weitere Schritte zur Erreichung der Ziele des Konzeptes aufzuzeigen.

 

Zunächst wurde die systematische Erfassung der Verstöße jeglicher Art in der Hauptsaison fortgeführt. Die Auswertung ergibt, dass u.a. die festgestellten Fahrradverstöße und Hundeverbote, aber auch Verstöße aus vielen anderen Bereichen weiterhin signifikant zu hoch sind und an dieser Stelle dringend Handlungsbedarf vorliegt.

 

Das Ziel des KOD ist die Präsenz des Ordnungsamtes auf der Straße zu steigern. Gerade auf diesem Wege der Sichtbarmachung kann die Stadt Ihren Anspruch, als Ansprechpartnerin für die Bevölkerung zu sein, gerecht werden und zu einem höheren Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung beitragen.

 

In Schleswig-Holstein haben bereits mehrere Klein- und Mittelstädte, insbesondere solche mit ähnlich touristischer Anziehungskraft wie Neustadt in Holstein, einen KOD eingeführt, wie z.B. die Gemeinde Timmendorfer Strand, die Stadt Elmshorn oder die Städte Schleswig und Eckernförde. Bei verschiedenen kreisfreien Städten im Land (Neumünster, Kiel, Lübeck) mit den zusätzlichen Aufgaben einer kreisfreien Stadt sind KOD´s seit Jahren installiert.

 

In Zukunft könnten in Neustadt in Holstein vom KOD folgende Aufgaben bearbeitet werden, denen bisher teilweise nur sehr unzureichend nachgekommen werden kann:

 

-          Tägliche Präsenzstreifen zur Steigerung des Sicherheitsgefühls im Stadtgebiet,

-          Kontrolle und Vollzug ordnungsrechtlicher Anordnungen,

-          Überwachung der Einhaltung der erteilten Sondernutzungserlaubnisse, Feststellen

unerlaubter Sondernutzungen,

-          Überwachung der Einhaltung der Straßenreinigungssatzung, Kontrolle der Gehwegreinigungs- und Schneeräumungspflicht,

-          Kontrolle von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum,

-          Kontrolle der gesetzlichen Anleinpflichten von Hunden in Teilbereichen des Stadt-

gebietes (z.B. Marktplatz oder Strandpromenade),

-          Kontrolle und Ermittlungstätigkeit zu unerlaubter Abfallentsorgung (z.B. im Rahmen der Sperrmüllentsorgung oder zu abgemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch Kleinstmüll wie Zigarettenkippen und Kaugummis) und der Verunreinigung von Grünanlagen,

-          Begleitung der städtischen Kontrollen im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht, Spielhallenrecht,

-          Unterstützung bei Großveranstaltungen,

-          Kontrolle und Ermittlung von Verstößen bei ruhestörenden Lärm,

-          Kontrolle der Einhaltung von angeordneten verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. in Baustellen oder bei angeordneten mobilen Haltverboten, Kontrolle der Beschilderung)

-          Kontrolle der Einhaltung der Marktsatzung,

-          Unterstützung bei der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten,

-          Feststellung von gravierenden Parkverstößen in Ergänzung zur Verkehrsüberwachung (z.B. Behindertenparkplätze, Geh- und Radwege, Feuerwehrzufahrten, absolute Haltverbote),

-          Ansprache und Ahndung von Radverstößen,

-          Sonstige Aufgaben der Gefahrenabwehr (z.B. Urinieren in der Öffentlichkeit, aggressives Betteln),

-          Aufenthaltsermittlungen, Erfüllung von Meldepflichten,

-          Kontrolltätigkeiten als Hafenbehörde,

-          Aufnahme und Meldung von akut eingetretenen Beschädigungen an Straßen, Wegen und Plätzen an die Tiefbauabteilung,

-          Aktuell: Kontrolle der Corona-Regeln.

 

 

Aufgrund der Tätigkeiten im Rahmen der Gefahrenabwehr sollte der Streifendienst aus Gründen der Eigensicherung immer zu zweit erfolgen. Um im Stadtgebiet die genannten Aufgaben zu bewältigen und zudem eine wahrnehmbare Präsenz und Akzeptanz in der Bevölkerung erzielen zu können, ist die Bereitstellung von 3,0 Vollzeitstellen im Außendienst und 0,5 Vollzeitstellen im Innendienst erforderlich. So könnten die Aufgaben zum Teil auch abends und an Wochenenden wahrgenommen werden. Ebenso werden Urlaub und Fehlzeiten wie Fortbildung oder Krankheit zu berücksichtigt. Eine Vertretungsmöglichkeit im Abwesenheitsfall und im Übrigen eine enge Zusammenarbeit würde gemeinsam mit den Außendienstkräften der Verkehrsüberwachung erfolgen. Diese sollten dann die selben Befugnisse, wie der KOD erhalten.

 

Die Revierleitung des Polizeirevier Neustadt unterstützt ausdrücklich die Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes und sieht gute Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft. Ein erster Entwurf einer Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Polizeidirektion Lübeck für das Polizeirevier Neustadt ist der Anlage beigefügt.

 

Neben den Personalkosten von ca. 165.000 € jährlich, sind die Kosten für notwendige Dienst- und Schutzkleidung, Arbeitsgegenstände (Diensthandys, Software) sowie einmalig die Kosten für die Anschaffung von 2 E-Bikes im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Ein Deckungsbeitrag von 20.000-30.000 € ließe sich durch die Reduzierung des von Tourismusservice und       Stadtwerken engagierten Sicherheitsdienstes erzielen.

 

Es wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes im erläuterten Umfang wird zugestimmt.
  2. Der Stellenplan 2022 wird um 3,5 Stellen erweitert.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Sicherheitspartnerschaft mit der Polizeidirektion Lübeck zu vereinbaren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 172.000

Folgekosten:

 € 145.000 jährlich

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:x

Deckungsvorschlag: Erweiterung Stellenplan 2022

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Polizeirevier Neustadt und der Stadt Neustadt in Holstein.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Polizeirevier Neustadt und der Stadt Neustadt in Holstein (313 KB)