Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Eröffnung der Sitzung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:56 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgervorsteher Sela begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß zugestellt. Er gibt bekannt, dass die Sitzung zum Zweck der Niederschrifterstellung mit dem Tonband aufgezeichnet wird und weist auf die Kernpunkte des Hygienekonzeptes hin.

 

Bürgermeister Spieckermann beantragt, TOP 8, „Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.01.2022“ (VO/2713/21), von der Tagesordnung zu nehmen. Nach Mitteilung des Kieler Sozialministeriums strebe das Land eine Reduzierung der Elternbeiträge im Krippenbereich an. Es sei angedacht, dass der U3-Elternbeitrag auf 5,80 Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde abgesenkt werde. Die erforderliche Gesetzesänderung solle zum 01.01.2022 in Kraft treten und werde über das Haushaltsbegleitgesetz eingebracht. Der Landtag beschließe darüber in seiner Sitzung Mitte Dezember. Um nicht die Neufassung der Satzung gleich wieder ändern zu müssen oder im Vorgriff auf das Gesetz unter den bestehenden Unsicherheiten zu beschließen, solle die Gesetzesänderung abgewartet werden. Die neue Zeitschiene wäre dann 15.02.2022 AfgA und 24.02.2022 Stadtverordnetenversammlung. Für die Eltern ergebe sich hieraus kein Nachteil. Die reduzierten Beiträge gelten in jedem Fall mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Der Beschluss wäre zudem noch rechtzeitig zur Betriebsaufnahme der Kita am Lübschen Mühlenberg im März 2022.

 

Bürgermeister Spieckermann beantragt, TOP 11, „8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens“ (VO/2716/21), ebenfalls abzusetzen. Nach Vorberatung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 28.10.2021 sei zunächst ein Prüfauftrag erteilt worden, einen Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnraum zu eruieren. Die Beratungsfolge sei insofern zunächst pausiert. Die Wiederaufnahme sei jetzt im PUBA für den 18.11.2021 vorgesehen, die Vorlage gehe dann in die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021.

 

Bürgermeister Spieckermann bittet ferner, die Tagesordnungspunkte 16 bis 23 alt in nichtöffentlicher Sitzung beraten zu lassen.

 

Diskussion:

Herr Schmidt führt zur beantragten Absetzung des TOP 11 an, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Mittelpunkt stehe. Der Bedarf an Wohnraum sei ungebrochen. Es dürfe keine Zeit unnötig verstreichen. Eine lange Hängepartie mit Investoren dürfe sich nicht geleistet werden, auch um diese Investoren nicht abspringen zu lassen. Die CDU-Fraktion möchte Ihren Unmut über die Verschiebung der Behandlung geäußert wissen. Trotz eines Beratungsbedarfes im Fachausschuss hätte die Stadtverordnetenversammlung hier heute einen Grundsatzbeschluss treffen können. Er hoffe sehr, dass die Verwaltung den ergangenen Prüfauftrag bis zur kommenden Beratung im PUBA umsetzen könne und das Verfahren nicht weiter unnötig verzögert werde.

 

Herr Heckel stimmt zu, dass bezahlbarer Wohnraum gebraucht werde. Investorenseitig seien hierzu Ausführungen gemacht worden. Es handele sich um die 8. Änderung des Bebauungsplanes. Man sei mehrfach auf die Investorenwünsche eingegangen und könne der Stadt nicht vorwerfen, diese zu vergrämen.

 

Herr Greve erinnert, dass die CDU-Fraktion sich in der Vergangenheit häufig gegen die Intensionen zur Steigerung der Anteile des sozialen Wohnungsbaus der SPD-Fraktion gestellt habe. Die aktuelle Vorstellung der Investoren berücksichtigten lediglich Wohneinheiten zu ortsüblichen Preisen, nicht jedoch öffentlich geförderten Wohnraum. Die Selbstverwaltung werde durch den in der Vorberatung ergangenen Prüfauftrag ihrem wohnungspolitischen Auftrag gerecht.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:

1. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Tagesordnungspunkt 8 „Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten ab 01.01.2022“ entfallen zu lassen, wird zugestimmt.

 

2. Dem Antrag des Bürgermeisters, den Tagesordnungspunkt 11 „8. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Fortsetzung des Verfahrens“ entfallen zu lassen, wird zugestimmt.

 

3. Dem Antrag des Bürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 16 bis 23 alt in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten, wird zugestimmt.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

zu 1: einstimmig

zu 2: einstimmig

zu 3: einstimmig

 

 

Herr Dr. Böckenhauer stellt im Namen der Fraktionen der CDU, B‘90/GRÜNE und FDP einen Dringlichkeitsantrag „Corona-Prävention bei Sitzungen städtischer Gremien“ zur Aufnahme auf die Tagesordnung (der Antrag ist digital als Anlage zum Niederschriftauszug dieses Tagesordnungspunktes beigefügt). Er begründet diesen unter Verweis auf die Behandlung der Thematik im Hauptausschuss am Vortage, bei der sich die Mehrheit dafür ausgesprochen habe, nun präventiv zu handeln. Da sich dieses Thema dort aber nicht als Tagesordnungspunkt befunden habe, habe kein Beschluss gefasst werden können. Eine Befassung im Hauptausschuss am 17.11.2021 abzuwarten werde der Auffassung der Antragstellenden nach nicht der pandemischen Lage gerecht. Daher sei die Dringlichkeit angesichts der anstehenden Gremieneinladungen bereits am heutigen Tage gegeben.

 

Bürgermeister Spieckermann führt zu den Grundsätzen der Öffentlichkeit der Sitzungen nach § 35 GO, der Sitzungen in Fällen höherer Gewalt nach § 35a GO und der Ausnahmen in der Corona-Bekämpfungsverordnung nach § 5a für Gremiensitzungen aus. Die Entscheidung über die Einberufung einer Sitzung als Ausnahme im Hybrid-Videokonferenzformat obliege im Einzelfall dem jeweiligen Vorsitz in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister. Hierbei sei seiner Ansicht nach auch ein gewisser Kontext zu den aktuellen Regelungen des Landes für Veranstaltungen oder der Lockerung der Maskenpflicht an Schulen einzubeziehen. Der Vorsitz könne zudem über das Hausrecht 3G-Regelungen durchsetzen lassen, was bei der Einladung und Bekanntmachung mitzuteilen sei. Die Grundlagen zur Einladung einer Sitzung im Hybrid-Format seien klar in § 4a der Hauptsatzung übernommen worden. Man brauche keine Indizienleitgrenzen und Pauschalisierung durch die Stadtverordnetenversammlung herbeiführen. Diese Abwägungsprozesse der Vorsitze hätten im Übrigen bereits in den vergangenen 18 Monaten gemeinsam und im Einvernehmen stattgefunden und würden auch weiterhin unter Berücksichtigung aller Umstände und im Einzelfall für die anstehenden Sitzungen vorgenommen.

 

Auf den zwischenzeitlichen Einwurf des Herrn Geusen-Rühle hin, dass ohne weitere Aussprache zur Erweiterung der Tagesordnung abgestimmt werden solle, erläutert der Bürgervorsteher, dass es ihm als Vorsitz zunächst darum gehe, beurteilen zu müssen, ob es sich bei Zugrundelegung objektiver Maßstäbe tatsächlich um eine dringende Angelegenheit handele.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden beantragen die Herren Dr. Böckenhauer und Schmidt eine Sitzungsunterbrechung zur Vorbereitung einer weiteren Erklärung. Die Sitzung wird daraufhin von 19:51 bis 19:55 Uhr pausiert.

 

Herr Schmidt stellt dar, dass es den Antragstellenden darum gegangen sei, das Thema zu adressieren und ihre Priorität für Prävention und Gesundheitsschutz aufzuzeigen. Die Ausschussvorsitzenden würden dringend bei den zukünftigen Sitzungen gebeten, 3G-Modelle umzusetzen. Mit dem Antrag sollte eine Planbarkeit auch zu Hybrid-Sitzungen erreicht werden, mit denen zudem, wie sich in der Vergangenheit gezeigt habe, breitere Teile der Öffentlichkeit angesprochen würden. Die Sensibilisierung der Selbstverwaltung und Verwaltung sei mit Aufnahme der Diskussion und Mitschrift des Themas erreicht. Der Antrag werde zurückgenommen.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Corona-Dringlichkeitsantrag (43 KB)