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Auszug - Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept   

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:56 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2690/21 Kommunales Sicherheits-, Ordnungs- und Präventionskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:23 Ordnung, Soziales, Verkehr Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel führt zur Vorlage und Vorberatung aus.

 

Diskussion:

Herrr Hoppert weist darauf hin, dass sich viele der beschriebenen Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes mit den Tätigkeitsfeldern des bestehenden Ordnungsdienstes der Überwachung des ruhenden Verkehrs überschneiden würden oder gar durch anderes bestehendes Personal wahrgenommen werden. Eine Stellenaufstockung mit einer Haushaltsmehrbelastung in Höhe von 65 T€ jährlich erschließe sich ihm dadurch nicht. Die saisonalen Einsätze von Sicherheitspersonal im Auftrage der Eigenbetriebe seien angemessen und als notwendiger punktueller Mehreinsatz kostengünstiger. Radfahrverstöße und Hundehaufen ließen sich hingegen durch erhöhten Personaleinsatz nicht entscheidend reduzieren. Man sollte als Kleinstadt nicht derartig personal- und kostenintensiv aufrüsten, vielmehr sei eine Eigenmotivation und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefordert. Die SPD-Fraktion werde fast geschlossen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Spieckermann stellt dar, dass es die eigentliche Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs sei, Parkverstöße festzustellen. Durch Übernahme der weiteren genannten Tätigkeiten würde dieses Aufgabenfeld nicht im vollen Umfang wahrgenommen. So seien beispielsweise sämtliche Überwachungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Corona-Auflagen durch dieses Personal in Ermangelung eines Ordnungsdienstes erfolgt. Private Sicherheitsdienste hätten letztlich kein Durchgriffsrecht und könnten nur unter Herbeirufung der Polizei wirksam tätig werden. Das Konzept der Stüllenberg Stiftung verdeutliche das breite Spektrum, die Anzahl der Verstöße steige und Meldungen würden bereits jetzt verstärkt in der Verwaltung auflaufen; die Verkehrsüberwachung könne diese nicht zusätzlich abarbeiten.

 

Herr Dr. Böckenhauer unterstreicht für das Meinungsbild der Fraktion B‘90/GRÜNE, das Normen nur dann Wirkung entfalten könnten, wenn diese durchgesetzt würden. Hierzu könne der Kommunale Ordnungsdienst wirksam beitragen. Die dargestellte Vielzahl der Verstöße hat zur Überzeugung beigetragen, dass das Ordnungsamt seine Präsenz verstärken müsse. Der Stellenumfang ergebe sich plausibel aus der Doppelbestreifung und den Dienstzeiten heraus. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Polizeirevier und der Stadt überzeuge mit ihren Leitlinien und Zielen. Der deeskalierende Faktor des Kommunalen Ordnungsdienstes sei enorm wichtig. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Reichert hebt hervor, dass man bislang gute Erfahrungen mit den beauftragten Sicherheitsdiensten gemacht habe. Das Einstellen von Personal binde finanziell längerfristig. Die aufgezeigten Tätigkeiten seien jetzt schon durch das Ordnungsamt zu bearbeiten. Die Verkehrsüberwachung könne diese weiteren Aufgaben übernehmen, sofern die Befugnisse erweitert werden würden. Es erschließe sich ihm nicht, warum man bei nächtlichen Ruhestörungen das Ordnungsamt einschalten wolle. Ansprechpartner sei für ihn dann die Polizei, die mehr Überzeugungskraft habe als zwei Mitarbeiter mit der Jackenaufschrift „Ordnungshüter“ oder „Ordnungsamt“. Neustadt sei in seinen Augen eine sehr ruhige und umweltbewusste Kleinstadt. Eine derart umfangreiche Überwachung der Einheimischen und Touristen sei nicht erforderlich. Die Maßnahme passe nicht zu den Einsparungsbemühungen der Stadt. Innerhalb der BGN-Fraktion stelle sich kein einheitliches Meinungsbild dar. Er stellt für die BGN-Fraktion den Antrag, dass der Kommunale Ordnungsdienst dem Fachausschuss einmal jährlich Bericht erstatte.

 

Bürgermeister Spieckermann wiederholt, dass private Sicherheitsdienste kein öffentliches Befugnisrecht hätten und Maßnahmen nicht durchgesetzt werden könnten. Eine ruhige und sichere Stadt sei Neustadt in Holstein angesichts der offenkundigen Vielzahl an Verstößen ebenfalls nicht wie in dem Maße von Herrn Reichert geschildert. Die Verkehrsüberwachung habe eine andere Kernaufgabe und könne nicht zusätzliche Felder auch nur im Ansatz umfänglich wahrnehmen. Er verweist auf die positiven Erfahrungen im Rahmen der Kommunalen Ordnungsdienste anderer Klein- und Mittelstädte.

 

Herr Schmidt unterstreicht die Stellung, die der Kommunale Ordnungsdienst als Sicherheitsorgan wahrnehme. Die Durchsetzung des öffentlichen Rechts sei eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Kommunale Ordnungsdienst setze die Rechte der Bürgerinnen und Bürger durch und trage zum subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühl bei. Man müsse auch das Potential in diesen Stellen erkennen. Der Kommunale Ordnungsdienst benötige eine politische Unterstützung. Die bisherige Diskussion sei dazu hinsichtlich der Außenwirkung äußerst befremdlich und negativ. Während nun von anderen Fraktionen die Aufgabenwahrnehmung durch externe Dienstleister befürwortet werde, wurden ähnliche Bestrebungen zu Fremdvergaben der CDU-Fraktion in anderen Zusammenhängen verhindert. Der Kommunale Ordnungsdienst könne mit dem aufgezeigten Aufgabenumfang und Personalbedarf die Basis für diejenigen innerhalb der Behördenstrukturen schaffen, die positive Änderungen herbeiführen wollen. Eine positive, klar erkennbare und effektive Außendarstellung des Kommunalen Ordnungsdienstes sei dabei immens wichtig. Die Stadt verdeutliche mit der Installation des Ordnungsdienstes, dass sie das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung ernst nehme, was sich auch in den Erfahrungen anderer Kommunen widerspiegele. Man schließe letztlich mit dem Kommunalen Ordnungsdienst eine Lücke, die die Landespolizei heutzutage nicht bzw. nicht mehr ausfüllen könne.

 

Frau Giszas fürchtet, dass das einzusetzende Personal nicht ernstgenommen werden würde und Pöbeleien ausgesetzt sei. Der Einsatz von uniformierten Sicherheitsdiensten passe eher in ein Großstadtbild. Die Auswirkung der Präsenz von zwei Beschäftigten für den gesamten Stadtbereich erscheine ihr überbewertet; man könne auch nicht überall gleichzeitig tätig werden. Die als Defizite und Vergehen dargestellten Umstände seien letztlich kleine Ordnungswidrigkeiten und hätten nichts mit Gefahrenabwehr im eigentlichen Sinne zu tun. Sie erkenne die sich abzeichnende Mehrheit für die Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienst, warne aber davor, einen Polizeistaat in dieser Stadt einführen zu wollen. Wenn nun Personalbedarf aufgezeigt werde, wundere es sie, dass dieser nicht bereits im Rahmen der Organisationsuntersuchung des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten vorhanden gewesen sei. Sie stellt den Antrag, die Stellen zunächst auf ein Jahr zu befristen und anschließend zu überprüfen. Ferner sollen bei Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes, der die Aufgaben der durch die Eigenbetriebe engagierten Sicherheitsdienste zu übernehmen habe, diese nicht erneut beauftragt werden.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen der Herren Spieckermann, Geusen-Rühle, Krause und Frau Spiegel lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung der Vorberatung en bloc als Punkte 1 bis 3, sowie über den von der BGN-Fraktion gestellten Antrag als Punkt 4 einzeln und die von Frau Giszas beantragten Punkte als 5 und 6 einzeln abstimmen.

 

 

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Beschluss:

1. Der Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes im erläuterten Umfang wird zugestimmt.

2. Der Stellenplan 2022 wird um 3,5 Stellen erweitert.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Sicherheitspartnerschaft mit der Polizeidirektion Lübeck zu vereinbaren.

 

4. Der Kommunale Ordnungsdienst erstattet im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten einmal jährlich Bericht.

 

5. Die 3,5 Stellen werden zunächst auf 1 Jahr befristet. Es soll anschließend eine Überprüfung stattfinden.

 

6. Die vom Tourismus-Service und den Stadtwerken engagierten Sicherheitsdienste sollen nicht wieder beauftragt werden; der Kommunale Ordnungsdienst soll diese Aufgaben erfüllen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

zu 1 bis 3: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 10 Enthaltungen: 0

zu 4: Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

zu 5: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 23 Enthaltungen: 2

zu 6: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 20 Enthaltungen: 5

 

 

 

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