Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) hat in der Zeit vom 01.09.2021 bis zum 30.09.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Abwägung der daraufhin von Seiten der Öffentlichkeit und der TöB eingegangenen Bedenken und Anregungen führt zu Änderungen der Planung. Daher ist eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 (Am Brunnen) für das Gebiet westlich und südlich der Straße „Am Binnenwasser“ und nördlich der Straße „Vor dem Kremper Tor“ und der Entwurf der Begründung werden mit den sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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