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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 25.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Anwohnerbeschwerde Danziger Straße 38      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Besuch einer Delegation aus der Kommune Vordingborg      
Ö 4.2  
Einweihung der KiTa-Außenstelle "Schatzinsel"      
Ö 4.3  
Sachstandsbericht Flüchtlingssituation      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2015  
SI/1195/15  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 17.12.2015  
SI/1195/15  
Ö 7  
Verabschiedung der bisherigen und Vorstellung der neuen Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1489/16  
Ö 8  
Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten
VO/1416/15-1  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Um die bestehenden Nutzungskonflikte im Bereich der Hafenwestseite zu lösen, soll die Variante B - Maritim-touristische Nutzung - zur Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gemacht werden.

 

  1. Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge sollen nicht verlängert werden.

 

  1. Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

 

  1. Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen wird sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße als sehr wichtig erachtet und soll planerisch weiterentwickelt werden.

 

  1. Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld/ZOB/ fußläufige Anbindung an den Hafen soll als Ort des Ankommens und Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

 

  1. Im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes sollen die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers definiert werden als explizite Anforderungen an Ökologie und Flexibilität in Verbindung mit dem zukünftigen Strommarkt, der überwiegend aus fluktuierenden Quellen wie z.B. Photovoltaik und Windkraft gespeist werden wird. Wärme-, Strom- und Gasmarkt müssen dabei verknüpft werden.
  2. Die Kriterien, um den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim

städtebaulichen Wettbewerb bekommen und anschließend auch im B-Plan verankert werden.

 

   
    21.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:  

 

  1. Um die bestehenden Nutzungskonflikte im Bereich der Hafenwestseite zu lösen, soll die Variante B - Maritim-touristische Nutzung - zur Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gemacht werden.

 

  1. Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge sollen nicht verlängert werden.

 

  1. Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

 

  1. Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen wird sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße als sehr wichtig erachtet und soll planerisch weiterentwickelt werden.

 

  1. Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld/ZOB/ fußläufige Anbindung an den Hafen soll als Ort des Ankommens und Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

 

  1. Im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes sollen die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers definiert werden als explizite Anforderungen an Ökologie und Flexibilität in Verbindung mit dem zukünftigen Strommarkt, der überwiegend aus fluktuierenden Quellen wie z.B. Photovoltaik und Windkraft gespeist werden wird. Wärme-, Strom- und Gasmarkt müssen dabei verknüpft werden.
  2. Die Kriterien, um den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim

städtebaulichen Wettbewerb bekommen und anschließend auch im B-Plan verankert werden.

 

Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie Maritimen Tourismus berücksichtigt. Im Rahmen des Wettbewerbs sind dabei folgende Kriterien umzusetzen:

a)Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten.

b)Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen durch das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.)

c)Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

d)Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden.

e)Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

f)Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung fluktuierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen.

g)Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

 

 

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    26.01.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss: 

a)      Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus berücksichtigt. Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten.

b)      Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen auf das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.)

c)      Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

d)      Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden.

e)      Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

f)        Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung flukturierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen.

g)      Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

 

 

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    04.02.2016 - Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

(geändert – nunmehr gleicher Beschluss wie Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 26.01.2016)

 

a)      Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus berücksichtigt. Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten.

b)      Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen auf das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.)

c)      Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

d)      Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden.

e)      Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

f)        Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung fluktuierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen.

g)      Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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    25.02.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:  

a)      Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie maritimen Tourismus berücksichtigt. Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten.

b)      Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen auf das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.)

c)      Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig durch eine AG aus Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

d)      Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden.

e)      Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

f)        Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung fluktuierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen.

g)      Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Herr Heckel verlässt den Raum.

 

 

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Ö 9  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben aus der Jahresrechnung 2015 unter 15.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1463/16  
Ö 10  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 € aus der Jahresrechnung 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1464/16  
Ö 11  
Jahresrechnung 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1465/16  
Ö 12  
Verfolgung von städtischen Forderungen durch die BHI (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1478/16  
Ö 13  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe über 15.000 € aus dem Haushalt 2016 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1482/16  
Ö 14  
Erlass einer "Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen" (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
Enthält Anlagen
VO/1490/16  
Ö 15  
Bebauungsplan Nr. 85 (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg), hier: erneute Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1487/16  
Ö 16  
36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee - Am Holm / an der Wiek - hier: Ergänzung des abschließenden Beschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1471/16  
Ö 17  
Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 05.11.2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1467/16  
Ö 18     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 18.1  
Fußgängerüberweg Eutiner Straße      
N 19     (nichtöffentlich)      
Ö 20  
Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss (leer lassen: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1468/16  
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)