Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 (VO/1473/16) den von der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2015 gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hinsichtlich der Werbepylone und sonstigen Werbeanlagen ergänzt. Darin wurde die Anzahl der Pylone von 3 auf 1 reduziert, der Standort und die Größe der Werbeanlagen wurden beschränkt.
Inzwischen hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Entwurfsverfasser des B-Planes Nr. 85 (Planungsbüro Ostholstein) und der Fa. Famila stattgefunden. Dieses hatte eigentlich vor der Sitzung des BauPA am 21.01.2016 geführt werden sollen, konnte aus Termingründen aber erst danach stattfinden. Dieses Gespräch führte zu geringfügigen Änderungen der vom BauPA in seiner Sitzung am 21.01.2016 beschlossenen Festsetzungen zu Werbeanlagen, z.B. wurde die Größe der 3 am Pylon zulässigen Werbeanlagen von 10 m x 4 m auf 11,50 m x 4,50 m (für famila) vergrößert und es sind 3 weitere Werbeanlagen in der Größe von je 8,50 m x 4 m (für Aldi) zulässig. Die Größe der 5 außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässigen Werbeanlagen wurde von je 10 m² auf je 12 m² erhöht.
Beschlussvorschlag:Der von der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2015 gefasste Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (VO1391/15) wird hinsichtlich der Werbepylone und sonstigen Werbeanlagen dahingehend ergänzt, dass die textlichen Festsetzungen zu Werbeanlagen so gefasst werden, wie in der Anlage1 formuliert. Der Standort für den Pylon wird so festgesetzt, wie in der Anlage 2 dargestellt. Der Beschluss des BauPA vom 21.01.2016 (VO/1473/16) wird damit aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. aktuelle Fassung der textlichen Festsetzungen zu Werbeanlagen 2. aktueller Auszug aus der Planzeichnung
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