Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herr Vowe macht auf die Beschlussvorlage des vorherigen Tagesordnungspunktes aufmerksam. Hier stehe, dass aus verfahrensrechtlichen Gründen der Satzungsbeschluss im nachfolgenden öffentlichen Teil wiederholt werden müsse. Er fragt, ob dieses noch geschehen werde.
Herr Kasten erklärt, dass dies nicht nötig sei, da in der Nr. 2 des vorliegenden Beschlussvorschlages stehe: “Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.“
Frau Weise bestätigt das Gesagte von Herrn Kasten.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgervorsteher Sela stellt die Nichtöffentlichkeit her.
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