Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 hat in der Zeit vom 09.12.2015 bis zu 23.12.2015 erneut öffentlich ausgelegen, die betroffenen TöB wurden davon unterrichtet und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die von der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung und von den TöB eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
* Nummer der Anlage zum Durchführungsvertrag zur Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Die Anlage Nr. 7 (Lagekarte aus dem Lärmgutachten) liegt der Vorlage VO/1470/16 direkt bei.
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