Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein hat eine größere Anzahl niedergeschlagener Forderungen und verfügt weder über das erforderliche Personal noch die entsprechende Software, um diese Forderungen effizient zu überwachen. In der Vergangenheit konnten Forderungen u. U. nicht weiter verfolgt werden, da der Verbleib der Schuldner bzw. ihre Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden konnten.
Nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen werden öffentlich-rechtliche Forderungen entsprechend den Bestimmungen der GemHVO und der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass niedergeschlagen. Bei niedergeschlagenen Forderungen erfolgt die Unterbrechung der Verjährung durch Zahlungserinnerung bzw. einen erneuten Vollstreckungsversuch, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass auch zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos sein werden. Diese Forderungen werden erlassen bzw. laufen in die Verjährung.
Folgende Gründe sprechen für eine Übertragung der noch nicht verjährten niedergeschlagenen Forderungen zur Weiterverfolgung an die BHI:
Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben gewahrt. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Verfahren geäußert.
Die Dienstleistungen der BHI stellen eine Ergänzung der städtischen Vollstreckungsmaßnahmen dar, sie sind kein Ersatz. Der Weg der Vollstreckung durch die eigene Behörde hat weiterhin Vorrang, die Abgabe der Forderung an die BHI erfolgt erst nach erfolgloser Vollstreckung und Niederschlagung der Forderung.
Der abzuschließende Mandantenvertrag verpflichtet die Stadt Neustadt in Holstein weder zur Abgabe einer Mindestfallzahl noch zu einem Mindestforderungsvolumen.
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mandantenvertrag mit der Firma Bad Homburger Inkasso GmbH abzuschließen und ausgewählte niedergeschlagene Forderung an sie zur Weiterverfolgung abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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