Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1478/16  

 
 
Betreff: Verfolgung von städtischen Forderungen durch die BHI
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-16
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
25.02.2016 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein (offen)   

Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein hat eine größere Anzahl niedergeschlagener Forderungen und verfügt weder über das erforderliche Personal noch die entsprechende Software, um diese Forderungen effizient zu überwachen. In der Vergangenheit konnten Forderungen u. U. nicht weiter verfolgt werden, da der Verbleib der Schuldner bzw. ihre Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden konnten.

 

Nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen werden öffentlich-rechtliche Forderungen entsprechend den Bestimmungen der GemHVO und der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass niedergeschlagen. Bei niedergeschlagenen Forderungen erfolgt die Unterbrechung der Verjährung durch Zahlungserinnerung bzw. einen erneuten Vollstreckungsversuch, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass auch zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos sein werden. Diese Forderungen werden erlassen bzw. laufen in die Verjährung.

 

Folgende Gründe sprechen für eine Übertragung der noch nicht verjährten niedergeschlagenen Forderungen zur Weiterverfolgung an die BHI:

 

  • Die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) ist der auf Langzeitüberwachung spezialisierte Inkassodienstleister aus der Sparkassen Finanzgruppe. Die Bearbeitung erfolgt geräuschlos, imagewahrend und frei von jeglicher negativer Berichterstattung.
  • Der einzige Geschäftszweck der BHI ist die Überwachung und Realisierung von Forderungen. Diese Spezialisierung führt zu einer deutlich höheren Professionalität bei gleichzeitig geringeren Stückkosten in der Bearbeitung.
  • Die Bearbeitung ist standardisiert und durch entsprechende IT Unterstützung wird eine permanente, fortlaufende und intensive Bearbeitung der übergebenen Forderungen sichergestellt.
  • Die Bearbeitungsmechanismen der BHI schaffen Recherchemöglichkeiten in Bezug auf Adress- und Bonitätsrecherche, die der Stadt Neustadt in Holstein nicht zur Verfügung stehen.
  • Die Forderungsbeitreibung erfolgt ausschließlich schriftlich oder telefonisch - ohne Hausbesuche. Neben den vorstehenden Leistungen ist die BHI darauf spezialisiert Ratenzahlungsvereinbarungen zu schließen und deren Einhaltung zu überwachen.
  • Im Falle einer positiven Bonitätsauskunft erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch die städtische Vollstreckungsbehörde bzw. durch eine auswärtige Vollstreckungsbehörde im Zuge eines Amtshilfeersuchens.
  • Die Bearbeitung wird ausschließlich im Erfolgsfall mit 0,40 €, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, je eingenommen € vergütet. Das heißt, der Stadt entsteht kein Kostenrisiko, sondern ausschließlich zusätzliche Erträge aus Forderungen, die sonst sehr wahrscheinlich nicht realisiert werden könnten. Jede weitere Maßnahme der Stadt in der Eigenbearbeitung wäre jedoch mit einem Kostenrisiko verbunden.

 

Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben gewahrt. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Verfahren geäußert.

 

Die Dienstleistungen der BHI stellen eine Ergänzung der städtischen Vollstreckungsmaßnahmen dar, sie sind kein Ersatz. Der Weg der Vollstreckung durch die eigene Behörde hat weiterhin Vorrang, die Abgabe der Forderung an die BHI erfolgt erst nach erfolgloser Vollstreckung und Niederschlagung der Forderung.

 

Der abzuschließende Mandantenvertrag verpflichtet die Stadt Neustadt in Holstein weder zur Abgabe einer Mindestfallzahl noch zu einem Mindestforderungsvolumen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mandantenvertrag mit der Firma Bad Homburger Inkasso GmbH abzuschließen und ausgewählte niedergeschlagene Forderung an sie zur Weiterverfolgung abzugeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

  

 


Anlage/n:

1  

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Firmen-Info BHI GmbH (529 KB)