Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 16.07.2015 der abschließende Beschluss gefasst und die Planung wurde am 24.09.2015 zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht. Dieses hat jedoch Rechtsverstöße festgestellt, insbesondere genügte der Umweltbericht (Teil der Begründung) nach Auffassung des Innenministeriums nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zur Behebung dieser Rechtsverstöße wurde ein Gespräch beim Innenministerium geführt, woraufhin der Umweltbericht ergänzt wurde. Um sicherzustellen, dass die aktualisierte Planung dem politischen Willen der Stadtverordnetenversammlung entspricht, verlangt das Innenministerium einen Beschluss hierüber. Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich. Beschlussvorschlag:Der abschließende Beschluss vom 16.07.2015 über die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird dahingehend ergänzt, dass die Begründung in der aktuellen Fassung (Stand: 11.01.2016, mit Ergänzungen in brauner Schrift, s. Anlage) gebilligt wird. Finanzielle Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||