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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 26.11.2015 |
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SI/1207/15 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 26.11.2015 |
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SI/1207/15 |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 5 |
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7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 (Am Holm/An der Wiek) |
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Ö 5.1 |
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36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee - Am Holm / an der Wiek -
hier: Ergänzung des abschließenden Beschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1471/16 |
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Ö 5.2 |
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vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 05.11.2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1467/16 |
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Ö 5.3 |
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vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Satzungsbeschluss (leer lassen: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1468/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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21.01.2016 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 5.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wieck“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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26.01.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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25.02.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Bürgervorsteher Sela stellt die Nichtöffentlichkeit her. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 6 |
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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken",
hier: Zustimmung zum Entwurf |
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VO/1472/16 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 85 (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg),
hier: Ergänzung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1473/16 |
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Ö 8 |
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Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten |
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VO/1416/15-1 |
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Ö 9 |
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Einrichtung eines eingezäunten Hundeauslaufes in Stadtnähe |
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Ö 10 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 10.1 |
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Defekte Pflastersteine im Eichenweg |
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Ö 10.2 |
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Straßenbeleuchtung in Pelzerhaken |
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Ö 10.3 |
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Umzulegende Ausbaubeiträge im Sandberger Weg |
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Ö 10.4 |
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Raucherecke auf dem Gogenkrogsportplatz |
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Ö 10.5 |
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Beleuchtung von Verbindungswegen |
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Ö 10.6 |
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Strandallee/Fußgängerzone |
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Ö 10.7 |
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Veraltete Beleuchtung auf dem Radweg von Pelzerhaken nach Neustadt |
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Ö 10.8 |
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Bebauung des Ferienhausgebietes "Strandhäuser Am Leuchtturm" |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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