Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1468/16 Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Frau Teske berichtet, dass seitens der Landesplanungsbehörde eine positive Stellungnahme vom 12.08.2015 vorliegt. Sie erläutert die Abwägungsvorschläge über die Stellungnahmen des Kreises Ostholstein vom 05.01.2016 und des LLUR vom 18.12.2015. Die Empfehlung des In-nenministeriums zur 36. Änderung des F-Planes, die Begründung so abzufassen, dass im Um-weltbericht Querverweise lediglich der ergänzenden Erläuterung dienen sollen, wird berücksich-tigt.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt dar-über abstimmen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wieck“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Durchführungsvertrag.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 16-01-11 § 4a Abwägung B-54-7 (435 KB)