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Auszug - Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.01.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1416/15-1 Künftige Nutzungsstruktur Hafenwestseite- mit Zusatzbeschlusspunkten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1416/15
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Weise, Antje  0 Bürgermeister
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   5 Tourismus-Service
   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung

Herr Weber verweist auf die Beschlussvorschlagsformulierung  vom 18.01.2016, die als Tisch-vorlage verteilt wurde.

 

Herr Krohn empfiehlt eine großräumigere Betrachtung der Umgebung. Daraufhin fragt Herr Vowe, ob bei einer größeren Fläche der Wettbewerb noch förderfähig sei. Frau Weise antwortet, dass dieser größere Bereich kaum über die Grenze des Sanierungsgebietes hinaus reiche, es seien nur einige Flächen der Marine betroffen.

 

Zu den Ziffern 6 und 7 des Beschlussvorschlages erläutert Frau Weise, dass der Stadtwer-keausschuss sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen hat, den Beschlussvorschlag um diese energetischen und klimapolitischen Inhalte zu ergänzen.

 

Herr Vowe fragt nach der städtebaulichen Relevanz dieser Aspekte; er befürchtet evtl. Förder-technische Schwierigkeiten.

 

Frau Weise antwortet, dass diese Aspekte den klimapolitischen Zielstellungen des Bundes ent-sprechen. Die städtebauliche Relevanz sei durch den Platzbedarf für diese Anlagen gegeben, der bereits im Rahmen des Wettbewerbs verortet werden müsse.

 

Herr Reichert erinnert daran, dass der Hafen für 1Mio Euro ausgebaggert wurde. Dies dürfe kein „rausgeschmissenes Geld“ sein. Wegen der auslaufenden Erbbaurechte müssten die Gebäude unbedingt bewertet werden. Obwohl es auch bisher am Hafen Lärm und Staub gegeben habe, seien keine Beschwerden hierüber eingegangen. Die Speichergebäude würden weiterhin genutzt (Warentransport durch LKW). Herr Reichert bezweifelt, dass es für eine rein maritim-touristische Nutzung Investoren gebe. Er fragt, wer den Stichkanal zum Bahnhof bezahlen solle und auch bei einem Gewerbehafen sei Lärm nicht unbegrenzt möglich. Da im Winter keine Se-gelbote im Wasser liegen, sei ein maritim- touristischer Hafen im Winter tot und leer. Traditions-segler seien trotz Senkung der Kosten nicht gekommen. Der Kommunalhafen sei ein Alleinstel-lungsmerkmal des Neustädter Hafens. Die BGN spreche sich dafür aus, nördlich des in der Kai-kante vorhandenen Knicks eine maritim- touristische Nutzung anzustreben, südlich davon einen Kommunalhafen.

 

Herr Vowe erklärt, dass die CDU sich für eine komplett maritim - touristische Nutzung ausspre-che.

 

Frau Giszas erklärt, dass es in der SPD unterschiedliche Meinungen gegeben habe, die aus-führlich diskutiert worden seien. Schließlich sei man einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass eine halb touristische und halb gewerbliche Nutzung nicht funktionieren könne. Der städtebauli-che Wettbewerb, der endlich ausgeschrieben werden solle, werde zeigen, was möglich sei.

 

Herr Heckel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass diese sich für eine maritim- touristische Nutzung ausspreche. Um den Verkehr zu reduzieren, solle die Entlastungstrasse in die Überlegungen einbezogen werden. Außerdem müssen die Aspekte Nachhaltigkeit  und Ökologie mit eingebracht werden.

 

Herr Weber fasst zusammen, dass keine der anwesenden Parteien sich für „Betongold-Wohnungen“ ausgesprochen habe.

Herr Weber lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit folgenden Änderungen ab-stimmen:

 

Die Ziffern werden durch Buchstaben ersetzt. Die Ziffer 3 des SPD Vorschlages wird vor den Buchstaben C eingefügt, die nachfolgenden Absätze rücken jeweils einen Buchstaben weiter.

 

 

 

 

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Beschluss:  

 

  1. Um die bestehenden Nutzungskonflikte im Bereich der Hafenwestseite zu lösen, soll die Variante B - Maritim-touristische Nutzung - zur Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs gemacht werden.

 

  1. Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge sollen nicht verlängert werden.

 

  1. Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

 

  1. Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen wird sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße als sehr wichtig erachtet und soll planerisch weiterentwickelt werden.

 

  1. Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld/ZOB/ fußläufige Anbindung an den Hafen soll als Ort des Ankommens und Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

 

  1. Im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes sollen die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers definiert werden als explizite Anforderungen an Ökologie und Flexibilität in Verbindung mit dem zukünftigen Strommarkt, der überwiegend aus fluktuierenden Quellen wie z.B. Photovoltaik und Windkraft gespeist werden wird. Wärme-, Strom- und Gasmarkt müssen dabei verknüpft werden.
  2. Die Kriterien, um den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim

städtebaulichen Wettbewerb bekommen und anschließend auch im B-Plan verankert werden.

 

Für die Entwicklung eines neuen Nutzungskonzeptes für die Hafenwestseite wird ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben, der eine Nutzung der Hafenwestseite für Leben und Arbeiten im Hafen sowie Maritimen Tourismus berücksichtigt. Im Rahmen des Wettbewerbs sind dabei folgende Kriterien umzusetzen:

a)Das zu erfassende Gebiet auf der Hafenwestseite wird durch die Straßen „Vor dem Brücktor“, „Bahnhofstraße“, „Reiferbahn“, (unter Einschluss des Bahnhofsgeländes) begrenzt, nach Westen ist dabei das Gewerbegebiet unter Einschluss des Lagerplatzes des Marine-Yachtclubs in die Entwicklungsmöglichkeit einzubeziehen, und nach Süden sind erforderliche Teile des Bundeswehrgeländes darzustellen und mit zu betrachten.

b)Die 2018 auslaufenden Erbpachtverträge werden nicht verlängert. (Auswirkungen durch das unterschiedliche erbbaurechtliche Auslaufen der Verträge sind vor der Auftragsvergabe darzustellen.)

c)Die Konkretisierung der Nutzungen als Grundlage für die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbes soll nunmehr kurzfristig erarbeitet und in den nächsten Gremiensitzungen beschlossen werden.

d)Die zweite Straßenanbindung entlang der Bahngleise zum Hafen ist sowohl für die weitere Entwicklung des Hafens als auch für die allgemeine Entlastung der Eutiner Straße sehr wichtig und soll auch deshalb planerisch weiterentwickelt werden.

e)Der städtebauliche Entwicklungsbereich Bahnhofsumfeld (incl. ZOB und fußläufige Anbindung an den Hafen) soll als Ort des Ankommens, als Treffpunkt für Kommunikation und als Mobilitätspunkt neu gestaltet und durch Gebäude und Nutzungen ergänzt werden, die den Bereich beleben.

f)Die Rahmenbedingungen für eine innovative Energieversorgung des neu entstehenden Quartiers sind zu definieren. Dabei ist die Verknüpfung von Wärme-, Strom- und Gasmarkt auch unter Berücksichtigung fluktuierender Quellen der zukünftigen Stromversorgung (z.B. Photovoltaik und Windkraft) festzulegen.

g)Die Kriterien, den Bereich der Hafenwestseite möglichst nachhaltig, klimaschonend und kosteneffizient mit Energie versorgen zu können, sollen eine hohe Gewichtung beim städtebaulichen Wettbewerb bekommen und sind anschließend auch im B-Plan zu verankern.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

 

 

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