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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer"      
Ö 2.2  
Flüchtlingsangelegenheit      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
Ehrung eines Stadtverordneten      
Ö 3.2  
Bekanntgabe wichtiger Termine      
Ö 4  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Bekanntgabe wichtiger Termine      
Ö 4.2  
Sanierung der Auladecke Jacob-Lienau-Schule      
Ö 4.3  
Aktuelle Flüchtlingssituation      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2015      
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 24.09.2015      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Resolution Flüchtlingsangelegenheiten      
Ö 8  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek" (ancora Hotel), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1425/15  
Ö 9  
3. Änderung Bebauungsplan Nr. 19 "Am hohen Ufer", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1389/15  
Ö 10  
38. Änderung des Flächennutzungsplanes ( nördlicher Lüb'scher Mühlenberg) hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1390/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    15.10.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    05.11.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 38. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Nördlicher Lüb’scher Mühlenberg“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Wohnbauflächen und Grünflächen ausgewiesen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 11  
33.Änderung Flächennutzungsplan (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1392/15  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr.85 ( Einzelhandelsstandort Rettiner Weg) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/1391/15  
Ö 13  
3. Änderung des B-Planes Nr. 33 "Windmühlenberg / Spaltsberg", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1413/15  
Ö 14     (nichtöffentlich)      
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 15.1  
Sachstand Brandschutzsanierung Rathaus      
Ö 15.2  
Toilettenhäuschen am Gogenkrog      
Ö 15.3  
Barrierefreier Zugang zum Bürgerbüro      
Ö 15.4  
Persönliche Stellungnahme zur Befangenheit      
Ö 15.5  
Flüchtlingsangelegenheiten      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (vertraulich)