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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 22.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschriften der Sitzungen vom 23.05. und 13.06.2013  
SI/0711/10  
Ö 3  
Verpflichtung der wählbaren Bürger      
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr.74 (ehemaliges Landschulheim Göttingen) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0986/13  
N 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0981/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

   
    22.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0              abwesend wg. Befangenheit: 1

   
    29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Bürgervorsteher Sela beendet den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Zuschauer, den Raum für den nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung zu verlassen.

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 86 (Frank´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0977/13  
Ö 9  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Frank´sche Tannen) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0976/13  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg), hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0979/13  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)