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Auszug - Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg), hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/0979/13 Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg),
hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25
einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-15/28
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Herr Buchwald erläutert anhand einer Präsentation die Geltungsbereiche des B-Planes Nr. 25 (Ursprungsplan) sowie dessen 1., 2., 3., 4. und 5. Änderung sowie den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 77.

 

Er weist darauf hin, dass der Ursprungsplan und die 1.-3. Änderung an einem Ausfertigungsfehler leiden, so dass diese in bauaufsichtlichen Verfahren bereits nicht mehr angewandt werden. Da die Rechtskraft der B-Pläne bei deren Inkrafttreten jedoch veröffentlicht wurde, müsse nun der sogenannte „Rechtsschein“ beseitigt werden. Dazu sei ein formelles Aufhebungsverfahren erforderlich, das einem Aufstellungsverfahren entspreche. Die 4. Änderung des B-Planes Nr. 25 ist nicht rechtskräftig geworden. Die 5. Änderung des B-Planes Nr. 25 leidet nicht an einem Ausfertigungsfehler und soll auch weiterhin gelten, um auch künftig Zufahrten vom Sandberger Weg auszuschließen. Der B-Plan Nr. 77, der sich über einen kleinen Teil des B-Planes Nr. 25 erstreckt, leidet ebenfalls nicht an einem Ausfertigungsfehler und soll auch weiterhin gelten. Die Aufhebung des B-Planes Nr. 25 und seiner 1.-3. Änderung hat zur Folge, dass der größte Teil dieser Fläche künftig planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, ein kleiner Teil im Bereich der Ponatschen Berge wird Außenbereich, hier ist die Zulässigkeit  von Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Herr Weber merkt an, dass der künftig anzuwendende § 34 BauGB im Gegensatz zu den bisherigen B-Plänen nicht die Gestaltung regelt, dies sei ein Nachteil.

 

Herr Buchwald entgegnet, dass das Gebiet weitestgehend bebaut sei und daher keine gravierenden gestalterischen Änderungen zu erwarten seien; außerdem gelte hier auch jetzt bereits der § 34 BauGB, da die mit einem Ausfertigungsfehler behafteten Bauleitpläne bereits jetzt nicht mehr angewandt würden.

 

Auf die Frage von Herrn Böckenhauer, weshalb das Büro „Stadtplanung Kompakt˝ mit der Aufhebung der Pläne beauftragt werden solle, antwortet Frau Weise, dass man mit diesem Büro bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 74 gute Erfahrungen gemacht habe. Aufgrund des sehr geringen Honorars für die Aufhebungen sei eine Ausschreibung nicht erforderlich.

 

Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlagen enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ (s. Geltungsbereich) soll einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung aufgehoben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0