Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 hat in der Zeit vom 03.07.2013 bis zum 02.08.2013 erneut öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Von Privatpersonen sind keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.
Da die Stadt Neustadt in Holstein mit dem Satzungsbeschluss eine Erschließungsverpflichtung eingeht, sollte dieser Satzungsbeschluss nur dann gefasst werden, wenn zuvor der Erschließungs- und Grundstücksüberlassungsvertrag (Vorlage VO/0982/13) beschlossen wurde. Beschlussvorschlag:1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 83 Entwurf des Begründung des B-Planes Nr. 83 Abwägungsvorschlag mit Bedenken und Anregungen
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