Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bau- und Planungsausschuss und die Stadtverordnetenversammlung hatten in den Sitzungen 13.06./ 20.06.2013 dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages zum B-Plan 74 bereits zugestimmt. (Stand 13.6.2013 sh. Anlage) Gleichzeitig hatte der Bau- und Planungsausschuss zur Niederschrift genommen: „Sollten sich aus den noch ausstehenden Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer wesentliche Änderungen ergeben, ist der Bau- und Planungsausschuss (am 15.8.2013) erneut damit zu befassen.“ Auf Wunsch des Landkreises Göttingen haben sich nunmehr Änderungen ergeben, weshalb der Ausschuss erneut um Beratung und Zustimmung gebeten wird.
Geändert wurden: - Präambel: derzeitiger Kaufinteressent entfernt, (ist nicht relevant für Vertragsinhalt) - § 3 (3) 1. und 2.Spiegelstrich: Formulierung leicht geändert (SO Fremdenbeherbergung zugefügt) - § 3 (3) 4.und 5. Spiegelstrich: gestrichen, (nach Rücksprache mit unserem RA entbehrlich) Außerdem wurden auf Wunsch der Stadtverordneten vom 20.6.13 der Teilsatz „ mit maximal 3 zusammenhängenden Wochen“ in §3 (3) entfernt und in § 3(4) das Wörtchen „bzw.“ in „und“ geändert. Beschlussvorschlag:1. Dem Inhalt des städtebaulichen Vertrages (Stand 09.08.2013) über die Nutzungsabsicherung des SO Fremdenbeherbergung im B-Plan Nr.74 durch Grunddienstbarkeit und Baulast wird zugestimmt.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:städtebaulicher Vertrag zum B-Plan 74 alte Fassung (Stand 09.06.2013) städtebaulicher Vertrag zum B-Plan 74 geänderte Fassung( Stand 09.08.2013)
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