Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Eigentümer (Erbengemeinschaft) des Grundstückes sind bereits vor längerer Zeit mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, das Grundstück als Bauland auszuweisen. Das Bauamt hat bisher auf die ungelöste Hochwasserproblematik (mögliche Errichtung einer Hochwasserschutzanlage) hingewiesen, die zunächst geklärt werden müsse. Da nun entschieden wurde, dass die Hochwasserschutzanlage nicht realisiert werden soll, kann der Bebauungsplan mit dieser Vorgabe aufgestellt werden, d.h. der Hochwasserschutz muss innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden, z.B. durch Mindest-Höhenfestsetzungen.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat bereits in seiner Sitzung am 16.04.2013 den Aufstellungsbeschluss mit dem Planungsziel „Errichtung eines Ferienhausgebietes“ empfohlen (VO/0922/13). Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.04 2013 jedoch nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung die Vorlage für den Aufstellungsbeschluss in die Ausschüsse zurückverwiesen.
Der Eigentümer der Flächen hat inzwischen ein Artenschutzgutachten für das Baugebiet und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das benachbarte FFH-Gebiet „Rettiner Wiesen“ in Auftrag gegeben. Das Artenschutzgutachten für das bisherige Waldgrundstück wird eine Bestandsaufnahme des Artenvorkommens und Untersuchung der Auswirkungen einer vollständigen Abholzung des Waldes und einer Bebauung mit eingeschossigen Wohn- oder Ferienhäusern, ggf. auch unter Belassung der auf dem Grundstück vorhandenen älteren Eichen beinhalten sowie etwaige Ausgleichsmöglichkeiten prüfen. Selbstverständlich werden bei der Planung des Baugebietes alle naturschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigt. Sofern bis zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erste Ergebnisse des Artenschutzgutachtens und/oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorliegen, werden diese in der Sitzung durch die Verwaltung vorgetragen.
Für den Aufstellungsbeschluss ist es ausreichend, als Planungsziel „Errichtung eines Baugebietes“ anzugeben. Die Inhalte der Planung (Wohngebiet oder Ferienhausgebiet oder Mischung von beidem, vollständige oder nur teilweise Bebauung, Maß der Nutzung u.s.w.) werden später beschlossen, z.B. im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses. Die Verwaltung wird jedoch bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bebauung erläutern. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „Frank´sche Tannen“ in Pelzerhaken zwischen der Wiesenstraße und den Rettiner Wiesen (s. Geltungsbereich) wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines Baugebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch geführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich
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