Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Weise erläutert, dass es bei diesem TOP nicht direkt um den B-Plan Nr. 74 (ehemaliges Landschulheim des Landkreises Göttingen) geht, sondern darum, die Festsetzungen des B-Planes, insbesondere die touristische Nutzung der Ferienwohnungen, in einem städtebaulichen Vertrag zusätzlich abzusichern. Dem Entwurf dieses Vertrages vom 09.06.2013 haben der Bau- und Planungsausschuss am 13.06.2013 und die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2013 zwar bereits grundsätzlich zugestimmt, da sich auf Wunsch des Landkreises Göttingen jedoch Änderungen ergeben haben, wird der Ausschuss erneut um Beratung und Zustimmung gebeten.
Frau Weise erläutert die Änderungen des Vertrages.
Herr Rukat weist darauf hin, dass die Absicherung der Vermietung an einen ständig wechselnden Nutzerkreis üblicherweise dadurch gesichert wird, dass die Ferienwohnungen zwingend in einen Vermietungspool zu geben sind; er fragt, warum hier anders verfahren werde.
Frau Weise antwortet, dass eine Grunddienstbarkeit die beste Sicherung sei, die auch bei einem Verkauf weiter gelte und durch Aufnahme in die Kaufverträge jedem Käufer bewusst sei.
Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 1. Dem Inhalt des städtebaulichen Vertrages (Stand 09.08.2013) über die Nutzungsabsicherung des SO Fremdenbeherbergung im B-Plan Nr.74 durch Grunddienstbarkeit und Baulast wird zugestimmt..
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 |
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