Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Rukat verlässt für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Herr Buchwald erläutert, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 in der Zeit vom 03.07.2013 bis zum 02.08.2013 erneut öffentlich ausgelegen hat. Während dieser Frist sind keine Bedenken oder Anregungen von Privatpersonen vorgebracht worden, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind jedoch im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.
Frau Pflanz (Planungsbüro Ostholstein) erläutert, dass der Abwägungsvorschlag nicht zu Änderungen von zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen führt, sondern dass aufgrund der Stellungnahmen lediglich Ergänzungen in der Begründung vorgenommen werden müssen, einige Stellungnahmen beziehen sich auch lediglich auf die Ausführungsplanung.
Frau Pflanz erläutert die eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange und die jeweiligen Abwägungsempfehlungen.
Herr Hansen fragt nach der ursprünglich vorgesehenen Durchgrünung im Bereich des Geschosswohnungsbaues.
Frau Pflanz antwortet, dass die Gründarstellungen im Bebauungsvorschlag enthalten gewesen seien, in der Planzeichnung des B-Planes jedoch nicht festgesetzt wurden.
Auf die Frage nach der Lage der Stellplätze antwortet Frau Pflanz, dass diese im B-Plan nicht verortet wurden, die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergebe sich jedoch aus dem Stellplatzerlass des Landes. Die Lage der erforderlichen Stellplätze bleibe dem Bauherren überlassen.
Herr Rukat verlässt für die Dauer dieses TOP wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Herr Weber lässt über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 abwesend wg. Befangenheit: 1 |
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