Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 22.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschriften der Sitzungen vom 23.05. und 13.06.2013  
SI/0711/10  
Ö 3  
Verpflichtung der wählbaren Bürger      
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr.74 (ehemaliges Landschulheim Göttingen) (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0986/13  
N 6     (nichtöffentlich)      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 83 (südlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0981/13  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 86 (Frank´sche Tannen), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0977/13  
Ö 9  
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Frank´sche Tannen) hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0976/13  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 25 (Ziegeleiweg), hier: Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des B-Planes Nr. 25 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0979/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ (s. Geltungsbereich) soll einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung aufgehoben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

   
    22.08.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ (s. Geltungsbereich) soll einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung aufgehoben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9              Ablehnung: 0              Enthaltung: 0

   
    29.08.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 25 für das Gebiet „Ziegeleiweg“ (s. Geltungsbereich) soll einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung aufgehoben werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 25 einschließlich seiner 1., 2. und 3. Änderung soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 25 Ja-Stimmen

Enthaltung:       3 Enthaltungen

Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)